Verwendungszweck-Texte in Überweisungen unterliegen dem Urheberrecht: Kommen Uploadfilter für Banken?
Die DK hat im Rahmen der EU-Urheberrechtsnovellierung entschieden, Banken besser vor Rechteverletzungen durch Kunden zu schützen. So werden künftig im SEPA-Verwendungszweck-Feld intuitive Zahlencodes zum Einsatz kommen, da beim kreativen Einsatz des Verwendungszweck-Textes Verstöße der Kunden gegen das Urheberrecht zu befürchten wären und Uploadfilter zu kompliziert sind. Haftbar für kreative Verwendungszweck-Texte seien – laut EU – künftig Banken selber.
Auch die BaFin unterstützt das Vorhaben der DK zur Umgehung eines Uploadfilters, da Beschreibungstexte dem Urheberrecht unterliegen könnten. So argumentiert die BaFin, dass das neue verkürzende Zahlencode-Verfahren auch die notwendige Zeichenzahl im Verwendungszweck-Feld verkürze. Da so die zweite Zeile gespart werde, führe das “Nochar” genannte Verfahren europaweit zu Einsparungen im mehrstelligen Millionenbereich.Wenn wir schon jetzt die strengeren Normen umsetzen, haben unsere Banken und Versicherer später, wenn wir die Nochar-Regelung in Europa durchsetzen, einen Wettbewerbsvorteil von bis zu drei Tagen. Das bringt Deutschland an die Spitze der europäischen Banken!”
Dr. Angelika Vorkämpfer, BaFin-Spercherin des VorstandsvorsitzendenDem Vernehmen nach soll die Berlin Group nach der PDS2-Definition dann auch die entsprechenden Zahlencodes festlegen. Ein erster Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch. So werden als Ersatz für Uploadfilter folgende Zahlencodes bereitstehen:
0 – “Es gibt nichts mehr zu sagen”
1 – “Rechnungsnummer
2 – “Kundennummer”
3 – “Herzlichen Dank”
4 – “Für sexuelle Gefälligkeiten”
5 – “Draußen nur Kännchen.”
6 – “Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!”
7 – “Für angekündigte Straftaten.”
8 – “Hier könnte Ihre Werbung stehen.”
9 – “Wer das liest, ist doof.”
Ausnahmeregel für kleine Institute
Eine Härtefallregel wird es für kleine Institute geben: Banken mit bis zu 100.000 € Umsatz pro Jahr können sich von der Code-Pflicht befreien lassen, wie Axel Voss (CDU) betont. Dazu werde man eine neue – für alle Banken gültige – Regulierung auf den Weg bringen, die es kleinen Banken erlaubt, nach der Entrichtung einer Urheberrechtsabgabe und der Unterzeichnung eines etwa dreiseitigen Protokolls pro Kunde, ein pauschales Urheberrecht auf alle Texte zu erhalten. Dieses Kunden-Protokoll werde man aber zur Sicherheit von allen Banken einfordern, um künftigen Änderungen der Regulierungen vorab gewachsen zu sein, betont die BaFin.
Einen offensichtlichen Vorteil habe die neue Urheberrechtsabgabe für kleine Banken allerdings:
Die Höhe der Abgabe kann jede Bank selbst mit den Rechteverwertern verhandeln und dann als Wettberbsdifferenzierung sogar zur eigenen Werbung verwenden! Allerding nur am 1. Apil.” – so Axel Voss (CDU).aj
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