BaFin will kleinere Banken regulatorisch entlasten – das sagen die Bankenverbände dazu
So können kleine Institute etwa auf das Reverse Stresstesting verzichten und müssen nur noch einmal statt dreimal pro Jahr einen Liquiditätsstresstest durchführen. Erleichterungen gibt es auch beim Meldewesen. So gilt beispielsweise: Kleine Institute müssen ihren Gesamtrisikobericht nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal jährlich aktualisieren, wenn sich im abgelaufenen Quartal keine relevanten Änderungen in den relevanten Teilen des Gesamtrisikoberichts ergeben haben. Diese zusätzlichen Erleichterungen, die mit dem aufsichtlichen Schreiben bekanntgegeben werden, gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Die BaFin weist dabei auf bereits bestehende Spielräume hin. Ein Beispiel ist das Auslagerungsmanagement: Anstelle eines eigenen Auslagerungsmanagements können kleine Institute verstärkt auf ein gruppen- oder verbundinternes Auslagerungsmanagement zurückgreifen. Spielräume für kleine Institute bestehen auch bei der Dienstleistersteuerung.
Definition kleiner Institute orientiert sich an Eigenmittel-Verordnung
Die BaFin rechnet damit, dass etwa 950 Institute, also rund drei Viertel der deutschen Kreditinstitute, von den Erleichterungen und Klarstellungen profitieren können. Künftig wird sich die BaFin in den aufsichtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) bei der Definition der kleinen Institute an der europäischen Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) orientieren. Doch es gibt dabei ein paar Ausnahmen. Als kleine Institute im Sinne der MaRisk gelten dann die Banken und Sparkassen, die nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR kleine und nicht komplexe Institute (Small and Non-complex Institutions – SNCIs) sind.
Die BaFin vereinheitlicht zudem Begriffe und Schwellenwerte nationaler und europäischer Regelungsbereiche. Dies erleichtert es den Instituten, die verschiedenen Regelungen zu erfüllen. Ein paar Details erklärt die Aufsicht in einem Interview mit Exekutivdirektor Raimund Röseler. Darin heißt es unter anderem:
Mehr Proportionalität bedeutet ja nicht, dass die Regulierung kleinerer Banken laxer werden soll. Wir stellen klar, dass kleine Institute jetzt schon ausreichend Spielräume haben, um ihre Prozesse im Risikomanagement weniger aufwändig zu gestalten. Das heißt aber auch: Wenn die Institute diese Spielräume nutzen, beeinträchtigt das nicht ihr Risikomanagement.”
Raimund Röseler, Exekutivdirektor der BaFin
Gut kommt all das natürlich auch bei den Bankenverbänden an. „Das sind gute Nachrichten, auf die wir als Verband seit Langem hinarbeiten“, kommentierte Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) am Mittwoch in München die jüngsten Äußerungen von BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler. Positiv bewertet Müller auch, dass die BaFin die Auslegung bestehender Vorschriften klarer macht: „Das schafft dringend benötigte Sicherheit für die Institute. In der Vergangenheit führte der große Auslegungsspielraum oft zu Unsicherheiten“, sagte er. In diesem Zusammenhang stellt die nun getroffene Klarstellung zu „kleinen“ und „sehr kleinen“ Instituten ein aufsichtliches Novum dar.
Für fast alle der 184 bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Sie können sich damit wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: die Betreuung ihrer Kundinnen und Kunden, die Entwicklung innovativer Produkte und den Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern.”
Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB)
Auch seitens der Sparkassen zeigt man sich zufrieden mit der neuen Regelung, wie Karolin Schriever erklärt:
Die jüngsten Maßnahmen der BaFin sind ein wichtiges Signal für eine Regulierungspraxis, die sich stärker an Größe und Struktur der Institute orientiert. Verhältnismäßigkeit ist entscheidend, damit kleinere und mittlere Banken weiterhin verlässliche Partner der Wirtschaft bleiben. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in den Dialog mit der BaFin stets gezielte Entlastungsvorschläge eingebracht.”
Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV
Dabei sei die verbindliche Definition von „kleinen“ und „sehr kleinen“ Instituten vernünftig und wegweisend. Die neuen Schwellenwerte sehen vor, dass Institute mit einer Bilanzsumme bis zu 1 Milliarde Euro als „sehr klein“ gelten, während „kleine“ Institute in der Regel bis zu 5 Milliarden Euro Bilanzsumme aufweisen. Schriever glaubt, dass dies die Vielfalt des deutschen Bankenmarktes und seine Fähigkeit, unsere Wirtschaft zu unterstützen, stärken könne. Der DSGV betont, dass die praktischen Umsetzungen der Erleichterungen vor Ort entscheidend sind. „Es kommt jetzt darauf an, dass diese Entlastungen in der täglichen Arbeit unserer Institute spürbar werden“, so Schriever weiter.
Weiteren Handlungsbedarf sieht der Genossenschaftsverband Bayern dennoch, um Kreditinstitute und Mittelstand von Bürokratie und Regulierung zu entlasten. „Der GVB hat kürzlich 36 praxisnahe Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bürokratie im Bankwesen nachhaltig zu reduzieren. Die Umsetzung dieser Vorschläge durch Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um kleine und mittlere Institute sowie den Mittelstand von unnötigem regulatorischen Ballast zu befreien“, forderte Müller.tw
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