KURZ NOTIERT18. Juli 2016

Datenmonster AnaCredit: Statt Meldeerleichterungen hätte die Bundesbank kleine Banken freistellen können

Die Deutsche Bundesbank hat ihre Anordnung zur nationalen Um­setz­ung des von EZB per Verordnung vorgegebenen europäischen Kreditregisters (AnaCredit) in der vergangenen Woche gefasst. Demnach können 750 kleinere Banken mit Meldeerleichterungen rechnen. Diese Institute müssen im Bestandsgeschäft lediglich ein Fünftel der Attribute, im Kreditneugeschäft drei Zehntel melden.

BVR
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Die Bundesbank hat ih­ren Spielraum bei der Einführung von Ana­Credit in Deutsch­land teilweise genutzt, was wir aus­drück­lich begrüßen. An­ge­sichts der ohnehin sehr ho­hen bürokrati­schen Be­las­tun­gen klei­ner und mittle­rer In­sti­tu­te durch die Regulierung hät­ten wir uns aber noch deut­li­che­re Er­leich­terun­gen gewüns­cht. Die Bundesbank kann klei­ne In­sti­tu­te vollständig von ei­ner Meldung zu Ana­Credit befrei­en.”

Gerhard Hofmann, Vorstand des BVR

Die Bundesbank begründet den Verzicht auf eine vollständige Befreiung mit der Notwendigkeit, sonst selbst zukünftige EZB-Standards zur Nutzung von Kreditforderungen für die Besicherung geldpolitscher Operationen nicht mehr erfüllen zu können und ihre Analysemöglichkeiten aus geldpolitischer Sicht verbessern zu wollen. Alle übrigen Banken werden die Mindestanforderungen der EZB-Verordnung erfüllen müssen, wodurch die Einführung von AnaCredit bei den Banken hohe
Kosten auslösen wird.

Scharfe Kritik: Nutzen-Kosten-Analyse weiterhin nicht vorhanden

“Leider fehlt für das Vorhaben weiterhin eine transparente und aussagefähige Nutzen-Kosten-Analyse. Führende Notenbanken der Welt wie das Federal Reserve System, die Bank of Japan oder die Bank of England benötigen derart granulare Daten über die Kreditvergaben nicht. Die Aussagen zum Nutzen seitens der EZB und der Bundesbank sind zu allgemein und überzeugen im internationalen Vergleich nicht”, so Hofmann weiter.

Mit Blick auf den enormen Aufwand der Implementierung von AnaCredit unterstreicht der BVR nochmals seine Forderung, das vom Ausschuss für Finanzstabilität vorgeschlagene zusätzliche Melderegister für Wohnungsbaudarlehen an Privatpersonen zurückzustellen, bis die EZB diese Daten im Rahmen einer weiteren Ausbaustufe von AnaCredit erfasst. Zudem fordert der BVR zeitnah bisherige nationale Meldungen wie das Millionenkreditmeldewesen kompensierend einzustellen.

DK: Erleichterungen bei AnaCredit für kleinere Institute sind wichtiger Schritt / bürokratischer Aufwand aber weiterhin hoch

Deutsche Kreditwirtschaft
Deutsche Kreditwirtschaft

Auch die DK sieht es (naturgemäß) ähnlich: “Die Deutsche Bundesbank hat die Verordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) zur nationalen Konkretisierung des Kreditregisters AnaCredit beschlossen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die von der Bundesbank verabschiedeten Erleichterungen für kleinere Institute. So wird etwa 750 der kleinsten Kreditinstitute in Deutschland zugestanden, einen deutlich reduzierten Datensatz zu melden. Für die übrigen Banken und Sparkassen bleibt der bürokratische Aufwand aber durch knapp 100 pro Kredit zu meldenden Merkmalen sehr hoch. Um die Meldelast der Institute zu begrenzen, fordert die DK Überschneidungen und Doppelmeldungen zu vermeiden. Die Bundesbank sollte deshalb prüfen, inwieweit bestehende Meldeanforderungen mit AnaCredit entfallen können. Die Deutsche Kreditwirtschaft bezweifelt weiterhin, dass Aufwand und Nutzen von AnaCredit in einem sinnvollen Verhältnis stehen.

Wichtig ist auch die enge Verzahnung von AnaCredit mit Meldeanforderungen, die aus der Umsetzung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) zur Einführung makroprudenzieller Instrumente für Wohnimmobilienkredite entstehen können. Am einfachsten ließe sich dies durch eine Verschiebung der Umsetzung der AFS-Empfehlung bis zu dem Zeitpunkt erreichen, an dem AnaCredit um Daten zu Wohnimmobilienkrediten erweitert wird.”aj

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