Sparkassen-Rot (HKS13): DSGV gewinnt vor dem Bundesgerichtshof gegen Santander
Die Sparkassen haben heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen. Das höchste deutsche Zivilgericht hat im Verfahren des DSGV gegen Santander endgültig zugunsten des bekannten „Sparkassen-Rots“ entschieden. Damit ist der Bestand der Farbmarke „Rot (HKS 13)“ für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und die Sparkassen höchstrichterlich bestätigt.
Im Juli 2015 hatte das Bundespatentgericht (BPatG) auf Antrag der spanischen Banco Santander S.A. und ihrer deutschen Tochter, der Santander Consumer Bank AG, die Löschung der Farbmarke „Rot (HKS 13)“ des DSGV angeordnet. Der BGH hat nun auf die Rechtsbeschwerde des DSGV diese Entscheidung aufgehoben und die Löschungsanträge von Santander endgültig zurückgewiesen.Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken. Die heutige Entscheidung des BGH ist daher richtig und wichtig.“
Georg Fahrenschon, Präsident des DSGV
Hintergrund des Rechtsstreites ist die Verwendung eines mit dem Sparkassen-Rot nahezu identischen Farbtons durch Santander. Der Farbton „Rot (HKS 13)“ ist für den DSGV als abstrakte Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt und kann deswegen von Wettbewerbern grundsätzlich nicht zur Kennzeichnung der eigenen Dienstleistungen eingesetzt werden.
Auf der Basis der eingetragenen Farbmarke sind zahlreiche Rechtsverfahren des DSGV gegen Santander anhängig. Für diese Verfahren erwartet der DSGV Urteile nach der vom BGH vorgegebenen Rechtsprechung.aj
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