FINTECH23. März 2018

EZB veröffentlicht FinTech-Leitfaden: Beurteilung der Zulassungsanträge von Banken und FinTechs

EZB

Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Zentralbank (EZB) heute den Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen (EN) und den Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut (EN) veröffentlicht. Der Leit­fa­den zur Be­ur­tei­lung von Zu­las­sungs­an­trä­gen be­fasst sich mit dem An­trags­ver­fah­ren im All­ge­mei­nen so­wie den Be­wer­tungs­an­for­de­run­gen mit Blick auf Go­ver­nan­ce, Ri­si­ko­ma­nage­ment, Ei­gen­ka­pi­tal usw. Er wird durch den Leit­fa­den zur Be­ur­tei­lung von An­trä­gen auf Zu­las­sung als Fin­Tech-­Kre­dit­in­sti­tut er­gänzt, der sich mit den As­pek­ten der auf­sicht­li­chen Be­ur­tei­lung von Zu­las­sungs­an­trä­gen be­fasst, die für Ban­ken mit Fin­Tech-Ge­schäfts­mo­del­len von be­son­de­rer Be­deu­tung sind.

Der FinTech-Leitfaden ist zusammen mit den allgemeinen Leitfäden der EZB zur Beurteilung von Zulassungsanträgen sowie zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu lesen.

Die Leitfäden spiegeln das Bestreben der EZB wider, durch eine gemeinsame Auslegung der Zulassungskriterien einheitliche Aufsichtsverfahren im gesamten Euroraum zu erreichen.”

eyeemudo/bigstock.com

Die Leitfäden seien ebenfalls ein praktisches Instrument, das Antragstellern mehr Klarheit bezüglich der Kriterien biete, wodurch ein reibungsloses und effektives Zulassungsverfahren sichergestellt sei. Mit der Veröffentlichung der Dokumente sorgte die EZB dafür, dass innerhalb der Branche mehr Transparenz hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungen herrsche.

Die Aufgabe der EZB besteht darin zu gewährleisten, dass Banken über eine ordnungsgemäße Zulassung und über Risikokontrollsysteme verfügen, mit deren Hilfe sie die mit ihrem Geschäftsfeld einhergehenden Risiken frühzeitig erkennen, verstehen und auf sie reagieren können. Durch Zulassungen wird sichergestellt, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt erhalten und einer Vielzahl von Tätigkeiten nachgehen können. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen müssen FinTech-Banken dieselben Standards erfüllen wie alle anderen Banken.

Nationale Behörden weiterhin zuständig

Kai Hartmann Photography/BaFin

Erste An­lauf­stel­le für An­trag­stel­ler sei­en nach wie vor die na­tio­na­len zu­stän­di­gen Be­hör­den, die bei den Be­ur­tei­lun­gen mit der EZB zu­sam­men­ar­bei­ten. End­gül­ti­ge Be­schlüs­se über die Ge­wäh­rung, Ver­län­ge­rung oder den Ent­zug von Bank­zu­las­sun­gen im Eu­ro-Wäh­rungs­ge­biet er­lässt die EZB.

Im Rahmen des Beurteilungsverfahrens prüfen die Aufseher, ob ein Unternehmen die im Unionsrecht und in den na­tio­na­len Rechts­vor­schrif­ten fest­ge­leg­ten Zu­las­sungs­an­for­de­run­gen er­füllt. Un­ter an­de­rem müs­sen die auf­sicht­li­chen Ei­gen­ka­pi­tal­an­for­de­run­gen er­füllt sein, es müs­sen ei­ne an­ge­mes­se­ne Go­ver­nan­ce und ein an­ge­mes­se­nes Ri­si­ko­ma­nage­ment­sys­tem vor­han­den sein, und das Un­ter­neh­men ­muss im Rah­men der Be­ur­tei­lung der fach­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on und per­sön­li­chen Zu­ver­läs­sig­keit die Eig­nung der Mit­glie­der sei­nes Lei­tungs­or­gans si­cher­stel­len.

Die beiden Leitfäden können
–  hier (Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen) und
–  hier (Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut)
heruntergeladen werden.

Dort finden sich auch eine Feedback-Erklärung mit Erläuterungen, wie die bei der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare berücksichtigt wurden, sowie die Kommentare der Interessenträger. Eine zweite Konsultation zu einer Ergänzung des Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen werde zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.aj

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