KURZ NOTIERT27. Dezember 2017

Antrag auf Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge nur noch digital

mkabakov/bigstock.com

Bausparer können bis zum Jahres­ende ihre För­deran­sprü­che gel­tend ma­chen. Die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge auf Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL) wird seit 2017 di­gi­tal be­an­tragt. ABER: Oh­ne Ein­wil­li­gung zur Da­ten­über­mitt­lung kann der An­spruch auf die För­de­rung ver­fal­len, sagt die BHW.

Seit 2017 übermittelt die Bausparkasse nach Einwilligung des Sparers die Angaben elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzS). Die Bestätigung kommt mit dem jährlichen Kontoauszug der Bausparkasse.

Keine Förderung ohne Daten

BHW Bausparkasse

Damit vereinfacht sich das Verfahren für den Bausparer, denn der Antrag in Papierform im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt entfällt.“

Steffen Zwer, BHW Bausparkasse

Stimmt der Sparer allerdings der Datenübertragung an das Bundeszentralamt nicht zu, kann der Anspruch laut Auskunft der Finanzbehörde Hamburg verfallen. „Die Daten für VL-Einzahlungen von 2016, die noch nicht beantragt wurden, müssen spätestens 2018 eingegangen sein“, erläutert Zwer. Für die Woh­nungs­bau­prä­mie gilt: Sie kann eben­falls rück­wir­kend für die letz­ten zwei Jah­re be­an­tragt wer­den.aj

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