Cloud: BSI stellt aktualisierten C5-Katalog vor
Seit seiner Veröffentlichung 2016 hat sich der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI als Standard der Cloud-Sicherheit etabliert. Auch die BaFin greift darauf zurück. Da Techniken schnellen Innovationen unterworfen sind, hat das BSI den C5 nun einer umfassenden Revision unterzogen. Der überarbeitete und aktualisierte C5 wurde heute im Rahmen einer Veranstaltung in Frankfurt am Main vorgestellt.

BSI
Mit dem C5-Kriterienkatalog gestalten wir erfolgreich die Informationssicherheit in einem wichtigen Bereich der Digitalisierung. Der C5 wird von Cloud-Anbietern aller Größen zum Nachweis der Sicherheit von Cloud-Diensten verwendet. Diese Erfolgsgeschichte des C5 zeigt, dass Cyber-Sicherheit ‘Made in Germany’ weltweit ein integrierter Bestandteil innovativer digitaler Angebote sein kann, die uns allen mehr Komfort, Effizienz und Effektivität ermöglichen.”
Arne Schönbohm, BSI-Präsident

BSI
Die Regelungen des BSI sind insofern relevant, als das die BaFin diese gerne übernimmt oder sich für Regulierungen daran anlehnt.
Über den C5-Kriterienkatalog des BSI
Der “Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue” (C5) richtet sich an professionelle Diensteanbieter, deren Prüfer und Kunden. Der C5 legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte. Der Nachweis, dass ein Cloud-Anbieter die Anforderungen des Katalogs einhält und die Aussagen zur Transparenz korrekt sind, wird durch Bericht nach dem Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3402 bzw. IDW PS 951 erbracht. Dieser Bericht basiert auf einer Prüfung nach dem internationalen Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3000.
Mehr Informationen stellt das BSI hier bereit. Den Änderungkatalog (als Excel-Sheet) erhalten Sie hier.aj
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/100120

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