ARCHIV2. November 2023

DK fordert nachdrücklich die Verschiebung der Erstanwendung der CRR III

DK fordert nachdrücklich die Verschiebung der Erstanwendung der CRR IIIDie DK un­ter­stützt die For­de­rung der Eu­ro­päi­schen Kre­dit­wirt­schaft (EBIC), den In­sti­tu­ten mehr Zeit für die Um­set­zung des so­ge­nann­ten EU-Ban­ken­pa­kets (CRR III) zu ge­ben. Mit dem Pa­ket sol­len un­ter an­de­rem die um­fang­rei­chen Re­ge­lun­gen zur Fi­na­li­sie­rung von Ba­sel III in der Eu­ro­päi­schen Uni­on (EU) um­ge­setzt wer­den. Nach den der­zei­ti­gen Pla­nun­gen müs­sen die­se von den In­sti­tu­ten be­reits ab dem 1. Ja­nu­ar 2025 an­ge­wen­det werden.

Schon im Frühjahr hatte sich die DK (Website) dafür ausgesprochen, den Instituten eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte zu gewähren.

BVR

Das Gesetzgebungsverfahren hat sich nun leider immer weiter verzögert. Wenn die umfangreichen Regeländerungen wie geplant anzuwenden wären, verbliebe den Instituten und ihren Dienstleistern selbst bei einer zeitnahen Veröffentlichung finaler Texte nicht mehr ausreichend Umsetzungszeit.”

Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Nach jetzigem Stand ist mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Darüber hinaus müsse die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mehr als 100 Mandate, die ihr durch das Bankenpaket erteilt werden, abarbeiten. Eine sehr große Herausforderung sei in diesem Zusammenhang vor allem, dass die für das Reporting nach den neuen Regeln dringend erforderlichen Meldebögen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vorliegen werden. Aktuell ist noch nicht einmal die öffentliche Konsultation dazu gestartet.

Nach Ansicht der DK würde die EU mit einem späteren Anwendungsbeginn der CRR III (Website) dem Beispiel wichtiger internationaler Finanzplätze wie den USA und dem Vereinigten Königreich folgen. Diese hatten bereits angekündigt, Basel III nicht vor dem 1. Juli 2025 anzuwenden. “Wir befürchten daher erhebliche Wettbewerbsnachteile für die EU-Institute gegenüber ihren Mitbewerbern”, so Quinten weiter. Er appelliert an die Bundesregierung, die Position der DK und der gesamten europäischen Kreditwirtschaft nach einer Verschiebung aktiv zu unterstützen.

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