GLS Bank vor Bundestagsausschuss: Kleinanlegerschutzgesetz gefährdet Zivilgesellschaft
Auf Einladung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gab die GLS Bank heute eine Stellungnahme zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz ab. Die GLS Bank finanziert soziale und ökologische Initiativen und Unternehmen. Im Hinblick auf die Auswüchse an den Finanzmärkten kann die GLS Bank dies grundsätzlich nachvollziehen, kritisiert jedoch die bevormundenden und kollektiven Ansätze und setzt stattdessen auf einen partizipativen Verbraucherschutz.
Falls der vorgelegte Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes Gesetzeskraft erlangt, wird die Bürgerbeteiligung an sozialen und ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet und in weiten Teilen nahezu unmöglich gemacht. Entwicklungen wie die Energiewende, die zunächst maßgeblich durch Bürger getragen wurde, wären dann alleine von Großinvestoren abhängig. Darum spricht sich die GLS Bank zusammen mit vielen Initiativen unter anderem aus den Bereichen Bürgerenergie, freie Schulen, Dorfläden und Wohnprojekte gegen die mit dem Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehene Schwächung von Bürgerbeteiligungen aus.Wirkungsorientierte Anlegerinnen und Anleger
Immer mehr Menschen wollen sich mit ihren Geldanlagen für nachhaltige Entwicklungen einsetzen. Ähnlich wie kritische Konsumenten, die ihre Kaufentscheidungen an ihrer individuellen Wertorientierung ausrichten, haben diese wirkungsorientierten Anleger eine klare Vorstellung davon, welche gesellschaftlichen Veränderungen sie fördern wollen. Ausgehend von ihren ideellen Zielsetzungen entscheiden sie sich dann im Spannungsfeld von Rendite, Liquidität und Risiko für eine sinnvolle Geldanlage.
Solche wirkungsorientierten Anlageentscheidungen sind mittlerweile wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Entwicklung und sollten nicht ohne Not behindert werden. Gerade dieser Aspekt findet im Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz nicht nur keinerlei Berücksichtigung, sondern er unterstellt, dass alle Anleger vor sich selbst beschützt werden müssen. Das würde für soziale und ökologische Initiativen den Zugang zu Kapital noch weiter erschweren und diese damit substanziell gefährden.
Notwendige Modifikationen für
Genossenschaften, und Vereine
Sollte das Kleinanlegerschutzgesetz dennoch weiter verfolgt werden, schlägt die GLS Bank vor, zumindest Mitgliedsorganisationen davon auszunehmen, etwa durch einen Zusatz im § 2 VermAnlG in Nummer 1:
„Angebote einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter oder einer Genossenschaft an ihre Mitglieder oder eines Vereines an seine Mitglieder gelten nicht als öffentliche Angebote. Auf diese Angebote ist das Gesetz nicht anwendbar.“
Risikokapital ist die Basis für gesellschaftliche Entwicklung
Die GLS Bank kritisiert damit grundsätzlich den Ansatz des kollektiven Verbraucherschutzes, durch den der Anschein entsteht, dass Finanzangebote sicher seien, wenn diese der Finanzaufsicht unterliegen. Dies ist aber nicht der Fall. Beispielsweise können auch an den beaufsichtigten Wertpapierbörsen erhebliche Vermögensverluste auftreten. So führt ein Kursrückgang von 1 Prozent alleine der DAX 30-Unternehmen zu Vermögensverlusten von mehr als 8 Mrd. EUR. Die Erfahrung der GLS Bank dagegen ist, dass Urteilsvermögen, Vertrauen und Verantwortung entstehen, insofern Menschen als mündig angesprochen werden. Das bewusste Bereitstellen von Risikokapital ist dabei immer wieder eine wichtige Basis für gesellschaftliche Entwicklung.
Das staatliche Handeln sollte entsprechend die Partizipation und Aufklärung stärken. Der aktuelle Entwurf hingegen stellt die Mündigkeit der Anleger in Frage und damit auch die Grundlagen unserer demokratisch verfassten Gesellschaften.aj
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