Schweizer FINMA: Videoident-Verfahren soll an die Praxis angepasst werden – die geplanten Neuerungen
Vor knapp zwei Jahren ist das FINMA-Rundschreiben 2016/17 “Video-und Online-Identifizierung” in Kraft getreten. Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis und den technologischen Fortschritt seither führt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in der Schweiz nun eine Anhörung bis zum 28. März durch, um danach die Vorschriften entsprechend anzupassen.
Nach derzeitigem Stand soll künftig nun auch in der Schweiz für die Video-und Online-Identifizierung das Ausweisdokument anhand mindestens dreier zufällig ausgewählter optischer Sicherheitsmerkmale überprüft und „mit Referenzen aus einer Ausweisdatenbank bezüglich Sicherheitsmerkmalen, Zeichenart sowie -grösse und Layout“ verglichen werden. Bei der Identifizierung mittels elektronischer Ausweiskopie kommen aber nur jene Sicherheitsmerkmale in Betracht, die sich auf einem Standbild überprüfen lassen. Ferner entfällt bei beiden Verfahren die Prüfung via einer TAN (Transaktionsnummer) und der Identifizierungs-Vorgang darf auch bei Hinweisen auf erhöhte Risiken fortgeführt werden.Revisionen zur Online-Identifizierung
Besonders interessant für die Finanzbranche seien die Änderungen bezüglich der Online-Identifizierung mittels elektronischer Ausweiskopie. Zunächst will die FINMA nur Aufnahmen in einer bestimmten Bildqualität zulassen. Ferner gelten nur noch Ausweisdokumente als Identifizierungs-Nachweis, die über eine MRZ (Machine Readable Zone) und optische Sicherheitsmerkmale wie bspw. holografisch-kinematische Merkmale oder Druckelemente mit Kippeffekt verfügen. Darüber hinaus wird bei der Online-Identifizierung eine Lebenderkennung verlangt, um sicherzustellen, dass das Lichtbild des Nutzers im Rahmen des Identifizierungs-Vorgangs erstellt worden ist.
Mehr Sicherheit durch Technologie
Die kooperierenden Identifizierungs-Experten IDnow und Intrum begrüßen die Revision als „wichtige Weichenstellung für einen zukunftsfähigen KYC-Prozess (Know Your Customer)“, da damit die Sicherheit in der Online-Identifizierung maßgeblich erhöht werde, ohne die Nutzerfreundlichkeit einzuschränken.
Viele der Neuerungen haben sich in der Praxis als effektive Maßnahme zur Betrugsprävention bewährt. Insbesondere die randomisierte Auswahl der Sicherheitsmerkmale und eine höhere Bildqualität schrecken Betrüger schon im Voraus ab, da somit die technischen Hürden für eine Fälschung – besonders mit Blick auf die holografisch-kinematischen Merkmale – um ein Vielfaches steigen. Auch die Ausweisüberprüfung im Abgleich mit einer Datenbank erhöht das Sicherheitsniveau.
In dem Zusammenhang betont IDnow, dass das Unternehmen eine Software entwickelt habe, die bereits kleinste Normabweichungen treffsicher erkennen und somit das Betrugsrisiko signifikant senken soll. Diese teilautomatisierte Überprüfung habe den Vorteil, dass sie den Identifizierungs-Vorgang erheblich beschleunige.
Mehr Kontrolle: Bei Betrugsverdacht nicht abbrechen und weiter Daten sammeln
Dass der Identifizierungs-Vorgang zukünftig bei Hinweisen auf erhöhte Risiken nicht mehr abgebrochen werden muss, ist nach IDnow und Intrum zwar schon ein Schritt in die richtige Richtung, greife aber im Sinne einer nachhaltigen Betrugsprävention noch nicht weit genug.
Erfahrungen mit der Video-Identifizierung haben gezeigt, dass es sich auf lange Sicht auszahlt, den Identifizierungs-Vorgang auch im Verdachtsfall auf Betrug nicht abzubrechen, da somit erstens keine Daten für wertvolle Auswertungen im Nachhinein verloren gehen und zweitens Kriminelle die Schwachstellen ihrer Betrugsversuche nicht lokalisieren können.
Den aktuellen Entwurf des FINMA-Rundschreibens 2016/17 “Video-und Online-Identifizierung” finden Sie hier.aj
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