Bundestag bringt Gesetz für elektronische Wertpapiere auf den Weg
Elektronische Wertpapiere sollen die Zukunft des Wertpapierhandels einläuten. Das neue Gesetzeswerk, das der Bundestag jetzt auf den Weg bringt und das am heutigen Donnerstag wohl rein formell ohne Debatte den Bundestag passiert, sieht vor, dass bei vielen Finanzanlagen auf die bislang übliche Papierform verzichtet werden kann. Elektronische Fondsanteile und Schuldverschreibungen sollen dann virtuell begeben werden können, Krypto-Fondsanteile sollen bis Ende des Jahres folgen. All das ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Wertpapierhandels, doch der Weg zur Entmaterialisierung von Wertpapieren hat damit erst begonnen.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg für die Einführung elektronischer Wertpapiere freigemacht. In der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde, öffnen. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden. Anleihe-Emissionen lösen wir aus dem starren Korsett des Wertpapierrechts. Künftig wird die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister ersetzt.“
Anleihe-Emissionen lösen wir aus dem starren Korsett des Wertpapierrechts. Künftig wird die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister ersetzt.“
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU-Fraktion
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit dem Gesetzentwurf werde es nun erstmals möglich, Urkunden digital zu begeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium per Verordnungsermächtigung künftig auch Kryptofondsanteile entsprechend regeln soll. Auch die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Blockchain-Technologie im Gesetzentwurf. Spätestens nach drei Jahren ist eine Evaluierung durch die Bundesregierung vorgesehen. Der nächsten Bundesregierung obliegt es, Vorschläge zur Einführung elektronischer Aktien zu machen.
Gesetz für digitale Wertpapiere erst der Anfang einer Entwicklung
Für die FDP ist der Gesetzentwurf ein „kleinen Schritt“, da nur ein kleiner Teil die Blockchain-Technologie betreffe, das Kryptowertpapierregister. Der Rest vollziehe lediglich nach, was andere europäische Länder längst eingeführt hätten. Die Linke sah eine Schwäche des Gesetzentwurfs im Hinblick auf Manipulationstatbestände, die sich durch den registerführenden Emittenten ergeben könnten. Die Grünen kritisierten, die Bundesregierung habe die vergangene Ratspräsidentschaft nicht dazu genutzt, ein einheitliches Vorgehen bei Kryptowährungen zu verabreden. Auch sie sahen die Gefahr des Marktmissbrauchs durch den registerführenden Emittenten.
Die FDP hätte den Antrag gerne weiter gefasst und die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. Die Abgeordneten begrüßen einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für ein Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für Kryptoassets schaffen soll.
Die Schweiz ist deutlich weiter in der Entwicklung
Dass das Gesetz, das ein wichtiges Element der 2019 von der Bundesregierung ausgerufenen Blockchain-Offensive darstellt, erst jetzt kurz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird, ist bestenfalls ein erster Schritt für eine Zukunft des deutschen Wertpapierhandels. Denn auch wenn Investoren in den seltensten Fällen mit papierbasierten Wertpapieren handeln, ist für die Erstausgabe bislang eine Sammelurkunde erforderlich, die bei Clearstream liegt. Dieser zusätzliche Akt, der unterm Strich einfach nur Geld kostet, könnte in Zukunft somit effizienter gestaltet werden. In Zukunft könnte ein elektronisches Register dies ersetzen.
Mit der Blockchain hat dieser Schritt prinzipiell aber noch nichts zu tun. Die kommt erst im zweiten Akt des Schauspiels rund um die Digitalisierung der Wertpapiere ins Spiel. Dennoch begrüßen insbesondere viele FinTechs aber auch IT-Verbände wie der Bitkom den Schritt.
Wir sehen das Gesetz als einen zentralen Baustein der Digitalisierung des deutschen Finanzmarktstandorts an. Wir glauben, dass Deutschland mit diesem Vorhaben zu den führenden Staaten in diesem Bereich aufschließen kann.“
Patrick Hansen, Bitkom
Andere Länder wie etwa die Schweiz sind hier bereits einige Schritte weiter und haben sich für eine weitreichende Tokenisierung entschieden. Mit dem sogenannten Registerwertrecht, das im Februar eingeführt wurde, kam die bislang weitreichendste Digitalstrategie auf einen europäischen Finanzplatz. Diese Tokenisierung könnte den Weg für ein umfassendes NFT-Business frei machen.tw
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