Wegen interner Mängel: BaFin entsendet Sonderbeauftragten zu Flatex Degiro
Der vor allem unter digitalaffinen Nutzern beliebte Broker Flatex Degiro hat Ärger mit der BaFin. Die Aufsichtsbehörde hat jetzt angekündigt, dass sie einen Sonderbeauftragten an das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt entsenden will. Als Gründe werden „schwerwiegende interne Mängel im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention“ genannt. Flatex Degiro ist bekannt für seine günstigen Gebühren und seine benutzerfreundliche Handelsplattform. Das Unternehmen hat mehr als 2,2 Millionen Kunden und zählt damit zu den größten Online-Brokern Europas. Eine Gefahr für die Kundengelder besteht indes nicht.
Der Online-Broker Flatex Degiro muss auf Anordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin schwerwiegende interne Mängel im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention beseitigen. Deswegen hat die Bankenaufsicht nun einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Umsetzung der Vorgaben überwachen soll. Das teilte die BaFin am Freitag öffentlich mit.Ein Sprecher von Flatex Degiro teilte mit, dass man derzeit erste Maßnahmen konzipiere und umsetze, um die Mängel zu beheben.
Dass die BaFin hierfür einen Sonderbeauftragten eingesetzt hat, empfinden wir als ausgesprochen hilfreich, um von Anfang an eine enge Begleitung der Projekte zu gewährleisten.”
Sprecher von Flatex Degiro gegenüber Reuters
Nicht die erste Beanstandung von Flatex Degiro durch die BaFin
Bereits Ende vergangenen Jahres hatten wir über eine Sonderprüfung bei Flatex Degiro im letzten Herbst berichtet. Damals hatte die BaFin dem Unternehmen unter anderem auferlegt, „eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen“. Zudem habe sie „vorübergehende zusätzliche Eigenmittelanforderungen“ angeordnet. Flatex hatte die Investoren im Laufe des vergangenen Jahres über die Sonderprüfung der Aufseher und über die daraus erfolgten Anforderungen informiert.
Die Flatex Degiro Bank wurde Anfang Februar von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 1.050.000 Euro belegt, weil das Institut gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Rund sechs Prozent verlor die Flatex-Aktie resultierend aus den Nachrichten am Mittag.
Eine korrekte Geschäftsorganisation bei Kreditinstituten gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten. § 25a Absatz 1 KWG regelt die Vorgehensweise dafür. Eine wirksame Geldwäscheprävention und ein adäquates Risikomanagement sind wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, um die fortlaufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten zu sichern. Wenn die BaFin feststellt, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Defizite aufweist, kann sie aktiv werden. Dazu ermächtigt sie § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG.tw
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