Der EU AI Act: Regulieren wir KI zu Tode?
Als erster Wirtschaftsraum der Welt bringt die EU jetzt einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von künstlicher Intelligenz auf den Weg. Das Europäische Parlament hat den AI Act am 14. Juni angenommen. Nun geht er in den Trilog: Die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament stimmen den finalen Gesetzestext ab. Ende 2023 könnte der AI Act bereits verabschiedet werden. Dann haben Unternehmen noch zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.
von Christoph Hohenberger, Co-CEO von Retorio
Ein Gespenst geht um. Die Angst vor künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen befeuert den Ruf nach mehr Regulierung. Klar, dass die EU Vorreiter sein will, wenn es um Bürokratie und Vorschriften geht. Darin sind wir schließlich Weltmeister. In der zukunftsweisenden kerntechnologischen Entwicklung hinken wir dagegen hinterher. Der AI Act stuft KI-Anwendungen in vier Risiko-Level ein, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Solche, die als „inakzeptables Risiko“ gelten, sind verboten. Dazu zählt zum Beispiel die Gesichtserkennung zur Überwachung von Menschen, wie es in China bereits praktiziert wird.Natürlich wollen wir solche Verhältnisse nicht bei uns. Dass der Einsatz von KI im Einklang mit den europäischen Werten und Menschenrechten erfolgen muss, steht außer Frage.”
Der EU AI Act macht jedoch einen kapitalen Fehler: Er versucht, die Technologie im Kern zu regulieren. Dabei verfolgt er einen strikten anwendungsfallbezogenen Ansatz. Das wäre etwa so, als würde man eine Pfanne verbieten, nur weil man damit seinem Partner eine überbraten kann.
Es geht auch anders
Würde der AI Act auf die Auswirkungen von KI fokussieren statt auf Use Cases, wäre schnell klar: Vieles ist bereits durch bestehende Gesetze abgedeckt.“
Autor Dr. Christoph Hohenberger, Retorio
Dr. Christoph Hohenberger ist Co-CEO von Retorio (Website). Er studierte Wirtschaftspsychologie und promovierte in Psychologie. Am Lehrstuhl für Strategie und Organisation der TU München forschte er über den Einfluss von Emotionen, Kognitionen und der eigenen Persönlichkeit auf die Urteilsbildung und das Verhalten gegenüber autonomen Technologien, die er unter anderem als Gastwissenschaftler am Massachusetts Institute of Technology (MIT) vertiefte. Weitere publizierte Forschungsbeiträge befassen sich mit dem menschlichen Verhalten im Arbeits- und Organisationskontext. 2018 gründete Hohenberger zusammen mit Dr. Pratrick Oehler die Firma Retoio.
Würde der AI Act auf die Auswirkungen von KI fokussieren statt auf Use Cases, wäre schnell klar: Vieles ist bereits durch bestehende Gesetze abgedeckt.“
Dr. Christoph Hohenberger ist Co-CEO von Retorio (Website). Er studierte Wirtschaftspsychologie und promovierte in Psychologie. Am Lehrstuhl für Strategie und Organisation der TU München forschte er über den Einfluss von Emotionen, Kognitionen und der eigenen Persönlichkeit auf die Urteilsbildung und das Verhalten gegenüber autonomen Technologien, die er unter anderem als Gastwissenschaftler am Massachusetts Institute of Technology (MIT) vertiefte. Weitere publizierte Forschungsbeiträge befassen sich mit dem menschlichen Verhalten im Arbeits- und Organisationskontext. 2018 gründete Hohenberger zusammen mit Dr. Pratrick Oehler die Firma Retoio.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt zum Beispiel den Schutz vor Diskriminierung, die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten. Brauchen wir da noch separate Vorschriften für KI? Großbritannien macht vor, dass es auch ohne Doppelregulierung geht. Mit ihrem „Pro-Innovation Approach to KI“ verfolgen die Briten dieselben Ziele wie die EU, gehen aber einen agileren Weg. Sie führen zunächst kein neues Gesetz ein, sondern ein Framework, das sich kontinuierlich anpassen lässt. So kann die Regulatorik mit der Entwicklung Schritt halten und bremst sie nicht aus. Die Kontrolle verbleibt bei den bestehenden Regulierungsbehörden der betroffenen Sektoren. Regulation kann somit auch Sicherheit bringen, wenn sie sinnvoll implementiert ist.
Regulatorik darf nicht zur Innovationsbremse werden
Während andere Länder den Fortschritt vorantreiben, ersticken wir ihn in der EU bereits im Keim. Denn der AI Act wird sich sowohl auf Entwicklungs- als auch Anwendungsunternehmen auswirken. Ähnlich wie bei der DSGVO rollt ein enormer regulatorischer Aufwand auf uns zu. Kleine Start-ups können sich das häufig nicht leisten und schaffen den Sprung in den Markt dann nicht. Investoren schrecken indes vor den Risiken zurück. Dadurch wird die Innovationsfreude insgesamt gedrosselt. Die meiste „Innovation“ besteht dann darin, Apparate zur Überprüfung der Regularien aufzubauen, die zur allgemeinen Wertschöpfung und Lösung von akuten Problemstellungen wenig beitragen. Bereits heute sind die Behörden unterbesetzt und können DSVGO-Anfragen nicht sinnvoll bearbeiten.
Viel zu sehr dreht sich die Diskussion um die Gefahren, die KI mit sich bringt, statt dass wir auf die Chancen fokussieren. Davon gibt es unzählige.”
In der HR kann KI zum Beispiel helfen, die Erfolgsfaktoren der Unternehmenskultur zu identifizieren und Mitarbeiter gezielt weiterzuentwickeln. KI agiert dann etwa in realitätsnahen Video-Simulationen als Coach, der Anwendern Feedback zu ihrem Gesprächsverhalten gibt und wie sie sich verbessern können. Tatsächlich ist eine KI sogar objektiver als ein Mensch, sofern man sie richtig trainiert. Sie arbeitet rein datenbasiert und hat weder Vorurteile noch ein Unterbewusstsein.
Fazit: Wir müssen uns mehr für Chancen öffnen
In KI steckt enormes Potenzial für unser Leben und die Wirtschaft. Doch mit dem Drang zur Überregulierung bremst die EU die Entwicklung aus. Natürlich ist es wichtig, KI-Risiken zu adressieren. Mit einem auswirkungsbezogenen Ansatz geht das, ohne die technologische Entwicklung in ein starres Korsett zu pressen. Wir sollten uns mehr für die Chancen öffnen, die KI mit sich bringt und sie nicht zu Tode regulieren.
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