ARCHIV29. November 2023

2024 ist es soweit: CESOP Meldepflichten für Zahlungs­dienst­leister treten in Kraft

CESOP
Company.info

Grenz­überschreitende Zahlungen im E-Commerce führen immer wieder zu Fällen des Umsatz­steuerbetrugs. Das neue zentrale elektronische Zahlungs­verkehrs­informations­system (CESOP) soll dies durch die Speicherung von Know-Your-Customer- und Transaktionsdaten verhindern. Banken und Zahlungsdienstleister müssen sich laut company.info nun überlegen, wie sie die Aufzeichnungs- und Meldepflichten umsetzen.

Das Ziel des EU-Gesetzespakets sei, durch umfassende Informationen in einer zentralen Datenbank Betrugsfälle zu erkennen und verhindern. Der Mehrwertsteuerbetrug durch grenzüberschreitende Zahlungen könnte dadurch massiv eingedämmt werden. Das Gesetz wurde bereits 2020 vom Europäischen Rat verabschiedet; am 1. Januar 2024 treten die Regeln nun in Kraft und gelten in ganz Europa. Sämtliche Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums müssten bis dahin die EU-Vorgaben im eigenen Land umgesetzt haben.

Neue Herausforderungen für Banken und Zahlungsdienstleister

Wie bei allen neuen Regelungen müssten Banken und Zahlungsdienstleister neue Routinen entwickeln, wie sie den Meldepflichten nachkommen. Das Stichwort: KYC. Bei unvollständigen, verspäteten, falschen oder fehlenden Meldungen von grenzüberschreitenden Transaktionen könnten Bußgelder von bis zu 5.000 Euro angesetzt werden. Es sei daher sinnvoll, entsprechende Transaktionen bestenfalls automatisiert mit allen vorgegebenen Daten rechtzeitig und vollständig aufzuzeichnen und quartalsweise an das CESOP zu übermitteln. Dort würden sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Kommt es zu Verdachtsfällen, könnten die Daten schnell und unkompliziert Betrugsbekämpfungsexperten der jeweiligen Länder zur Verfügung gestellt werden.

Klarheit schaffen

Company.info (Website) begleite nicht nur den KYC-Prozess hinsichtlich des neuen Zahlungsverkehrsinformationssystems, sondern schaffe auch Klarheit in der Zusammenarbeit. Mit aktuellen Daten und Informationen u.a. aus dem Unternehmensregister, Handelsregister und dem Transparenzregister könnten Unternehmer gerade bei Hochrisikokunden gemeinsam mit dem niederländischen Unternehmen die richtigen Entscheidungen treffen.

Mehr zum CESOP Melderigister können Sie in unserem Beitrag Beim CESOP Melderegister wurden Unschärfen bewusst in Kauf genommen! lesen.ft

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