ARCHIV22. April 2024

1,45 Millionen Euro Bußgeld: BaFin nimmt Commerzbank ins Visier

Commerzbank AG

Bei der Integration der Comdirect in den Commerzbank-Konzern zeigen sich Mängel bei der Geldwäscheprävention der Online-Tochter. Das kostet die Commerzbank jetzt richtig Geld – und bringt ihr einen Rüffel der Finanzaufsicht BaFin ein. 

Die Commerzbank muss wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Die Finanzaufsicht BaFin verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro. Die Commerzbank und die 2020 vollständig übernommene Online-Tochter Comdirect Bank hätten ihre Aufsichtspflichten verletzt, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag mit.

In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben.”

Aus einer Mitteilung der BaFin

Darüber hinaus seien aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet worden.

BaFin-Auflagen bei Integration der Comdirect erfüllt

Nach Angaben einer Commerzbank-Sprecherin wurde die notwendige Anpassung von Prozessen und die Aktualisierung der Daten bereits im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen. Hintergrund ist die Integration der Online-Tochter Comdirect Bank in den Konzern. Dabei seien Vorgaben zur Legitimationsprüfung von Neukunden sowie Prozesse und Kontrollen zur Aktualisierung von Kundendaten in der Comdirect überprüft worden.

Daraus hätten sich Nachbearbeitungen ergeben. “Die Bank war stetig in engem Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde”, sagte die Sprecherin. Den Auflagen der BaFin sei die Commerzbank selbstverständlich nachgekommen.

Eine Schlüsselrolle bei der Überwachung illegaler Geldströme in den legalen Geld- und Wirtschaftskreislauf kommt den Banken zu. Unter anderem müssen sie die Aufsichtsbehörde über auffällig hohe Einzahlungen und andere verdächtige Geldbewegungen informieren. Der Bußgeldbescheid ist der BaFin zufolge seit dem 28. März rechtskräftig. dpa

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert