SEPA Instant Payment: Die Umsetzung in der Praxis – Prio‑1‑Thema für alle Banken
Lange Zeit warf das Thema seine Schatten voraus, jetzt ist es ernst geworden. Mit der Veröffentlichung der SEPA-Instant-Payment-Novelle im EU-Amtsblatt am 19. März 2024 und ihrem Inkrafttreten am 8. April 2024 ist der offizielle Startschuss gefallen: Alle Zahlungsdienstleister im EU-Raum sind verpflichtet, diese EU-Verordnung umzusetzen. Das betrifft auch alle von Atruvia betreuten Bankinstitute.
von Christian Otto, Product Manager SEPA-Zahlungsverkehr, Atruvia
Banken müssen ihrer Kundschaft künftig ermöglichen, an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und innerhalb von zehn Sekunden Geld überweisen bzw. empfangen zu können. Der Geltungsbereich umfasst alle EU-Mitgliedstaaten und somit auch länderübergreifende Überweisungen.Ein straffes Timing, das sofortiges Handeln erfordert
Die Umsetzungsfristen sind sportlich: Seit Startpunkt 8. April haben die Zahlungsdienstleistenden gerade einmal neun Monate Zeit, um ihren Kundinnen und Kunden den Echtzeit-Empfang von Geld per Überweisung zu ermöglichen.”
Binnen 18 Monaten müssen sie ihnen das Echtzeit-Senden per Überweisung anbieten. Das stellt uns als Digitalisierungspartner der genossenschaftlichen FinanzGruppe (GFG), aber auch die Institute vor einige Herausforderungen, denn:
Die Echtzeitüberweisung muss in Zukunft auf allen für Überweisungen existierenden Kanälen angeboten werden. Dazu gehören eben nicht nur das Online-Banking und die Banking App. Hier bieten ohnehin schon fast 100 Prozent der von uns betreuten Institute die Echtzeitüberweisung an. Zu den künftig Echtzeit-fähigen Kanälen gehören aber zum Beispiel auch die Service-Terminals in den Bankfilialen, das Telefonbanking oder der klassische Überweisungsbeleg. Hier gibt es viele Prozesse und Funktionen, die neu gedacht und technisch umgestellt werden müssen.
IBAN-Namensprüfung: Ist es ein Match – oder nicht?
Ein weiterer Punkt ist die regulatorische Auflage der IBAN-Namensprüfung. Da die Echtzeitüberweisungen sofort ausgeführt wird und ein Rückruf nur selten Erfolg hat, ist aus Gründen des Verbraucherschutzes eine vorherige Prüfung geplant: Stimmen die IBAN und der eingegebene Name mit dem Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin überein? Hier ist eine dreistufige Ergebnissystematik vorgesehen: Passen IBAN und Name zusammen, ist es ein „Match“. Sind einzelne Buchstaben oder Name und Vorname verdreht, gilt das als „Close Match“. Gibt es keine Übereinstimmung, heißt es „No Match“.
Auf diese Ergebnisoptionen werden sich die Bankkundinnen und -kunden einstellen müssen. Sie müssen verstehen, was eine angemessene Reaktion auf die Nachricht „Close Match“ oder „No Match“ wäre. Es ist Aufgabe der Institute, dies leicht verständlich, barrierefrei und mit deutlicher Warnwirkung zu kommunizieren.”
Hohe Sicherheitsauflagen zugunsten des Verbraucherschutzes
In jedem Fall ist der oder die Überweisende künftig binnen drei Sekunden über das Abfrageergebnis zu informieren, also bevor er oder sie die Ausführung der Zahlung bestätigt. Da es sich bei SEPA-Echtzeitüberweisungen um Beträge von bis zu 100.000 Euro handeln kann, ist diese Sicherheitsauflage sehr sinnvoll. Zumal es als Nebeneffekt auch dabei hilft, Phishingversuche und betrügerische Überweisungen zu entlarven.
Aber: Aktuell existiert noch keine europaweite Datenbank, die einen solchen Ad-hoc-Abgleich und eine entsprechende Warnung ermöglicht.”
Heißt: Die deutschen Institute können diese Auflage noch gar nicht umsetzen, weil EU-weit die technischen Rahmenbedingungen dafür erst entstehen. Das kostet wertvolle Zeit, die von der Achtzehnmonatsfrist abgeht.
Die Zahlungsdienstleister sollten sich zudem auch mit der Frage der Haftung beschäftigen. Denn die Bank muss für einen entstandenen Schaden durch eine fehlgeleitete Überweisung einstehen, wenn die Bank zuvor nachweislich nicht in der Lage war, einen korrekten Abgleich durchzuführen. Deshalb muss jede einzelne Anfrage in Zukunft per Datenprotokoll nachvollziehbar sein.
Moderne Kernbankensysteme technisch gut für „Echtzeit“ aufgestellt
Dieser immense Datenverkehr und die geforderte sekundenschnelle Reaktion – 24/7, an 365 Tagen und für Millionen von Überweisungen pro Tag – stellt vor allem Institute mit alten Kernbankensystemen vor technische Herausforderungen.
Zu lösen ist dies dann eigentlich nur mithilfe eines externen IT-Dienstleistungsunternehmens, auf das die Bank eine Kopie ihres Kontenbestandes überträgt und dann engmaschig aktualisiert.”
Die Institute der genossenschaftlichen Finanzgruppe können sich hier ganz auf Atruvia verlassen. Zwar werden auch wir in den nächsten Monaten hohe finanzielle und zeitliche Aufwände in eine entsprechend agile, ressourcenstarke Datenumgebung investieren müssen, aber: Unsere Kernsysteme sind technisch optimal darauf eingestellt.
Die Umsetzung der SEPA-Instant-Payment-Novelle ist für alle Zahlungsdienstleister ein Prio-1-Thema. Auch weil die EU mit abschreckenden Sanktionen droht. Es geht dabei um Strafen von mindestens 10 Prozent des Nettoumsatzes des letzten Geschäftsjahres.
SEPA Instant Payment verbessert das Cashflow-Management
Abgesehen von den finanziell empfindlichen Sanktionen, sehen wir weitere gute Argumente dafür, jetzt mit SEPA Instant Payment in die Umsetzung zu gehen. Gerade Firmenkunden werden in Bezug auf ihr Cashflow-Management massiv von der Methode profitieren, denn es werden weniger Rückstellungen für Vorauszahlungen gebildet werden müssen. Ware kann im Zweifelsfall sofort bezahlt, übergeben und in die Produktion gebracht werden.
Die SEPA-Instant-Payment-Novelle ist ganz sicher ein herausforderndes Projekt, sowohl in Bezug auf den Umfang der zu treffenden Maßnahmen als auch in Bezug auf das Timing. Aber auch dieses Projekt planen wir, für die Institute der GFG erfolgreich zum Abschluss zu führen.Christian Otto, Atruvia
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