Bußgelder wegen GWG-Verstößen steigen im ersten Halbjahr sprunghaft auf 18 Millionen US-Dollar
Im ersten Halbjahr 2024 verhängte die BaFin Bußgelder in Höhe von umgerechnet mehr als 18 Millionen US-Dollar gegen diverse Banken. Damit erreichen die Strafen hierzulande ein wieder deutlich höheres Niveau, meldet Fenergo (Anbieter von KYC- und Compliance-Lösungen).
In 2023 hatte die Summe der Bußgelder im gesamten Jahr nur rund 235.000 USD betragen. Die Gründe reichen von Verstößen gegen Vorschriften des Anti-Geldwäschegesetzes über Mängel bei der Überwachung und Meldung verdächtiger Aktivitäten bis hin zu unzureichenden internen Kontrollsystemen.Doch nicht nur in Deutschland, auch weltweit greifen die Aufsichtsbehörden hart durch. Laut einer aktuellen Analyse von Fenergo (Website) stieg die Höhe der verhängten Bußgelder im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 31 Prozent auf 263 Millionen US-Dollar. Besonders drastisch fiel der Anstieg um ein Plus von 266 Prozent in der Region Asien-Pazifik aus.
Globale Bußgelder erreichen 263 Millionen US-Dollar
Weltweit verhängten die Finanzaufsichtsbehörden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 80 Geldstrafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML). Dazu zählten Verstöße gegen Regeln zur Kundenidentifizierung (KYC), gegen Sanktionen, gegen die Meldepflicht für verdächtige Aktivitäten (SARs) und gegen Vorschriften zur Transaktionsüberwachung.
Die höchste Einzelstrafe in Höhe von 65 Millionen US-Dollar wurde gegen die US-Tochter einer kanadischen Bank verhängt. Anlass waren unsichere Praktiken im Zusammenhang mit Kontrollen des operativen Risikos, der Compliance und des strategischen Risikomanagements.
Verstöße gegen Geldwäschevorschriften und Meldepflichten
Die deutlichsten Zuwächse gab es bei Bußgeldern wegen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften (AML) (+87 Prozent) und speziell im Bereich der Transaktionsüberwachung und der Meldung verdächtiger Aktivitäten (SARs) (+408 Prozent). In wachsendem Maße wurden auch Bußgelder im Bereich der Kundenidentifizierung (KYC) und erstmals auch wegen Verstößen gegen Vorschriften zu politisch exponierten Personen (PEPs) verhängt.
Keine Entspannung in Sicht
Angesichts der zunehmend hochentwickelten Technologien und Kontrollverfahren der Aufsichtsbehörden zur Aufdeckung von Fehlverhalten scheint es unwahrscheinlich, dass der starke Anstieg der Durchsetzungsmaßnahmen im zweiten Halbjahr nachlässt. Finanzinstitute müssen dies äußerst ernst nehmen. Solche Strafen erschüttern das Vertrauen der Anleger, wirken sich negativ auf den Aktienkurs aus und schädigen den Ruf der Unternehmen nachhaltig.“
Rory Doyle, Head of Financial Crime Policy bei Fenergo
Bundesfinanzkriminalamt und AMLA als wichtige Schritte
Mit der geplanten Einrichtung des Bundesfinanzkriminalamts (BFKA) und der europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA in Frankfurt sollen die Bemühungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland und Europa weiter verstärkt werden. Doch auch die Finanzinstitute selbst sind gefordert, ihre Systeme und Prozesse zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, um die Regularien zu bedienen, hohe Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.aj
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