Geldwäscherichtlinie: “Smaragd TCM” erleichtere Überwachung der Geldtransferverordnung 2015/847
Zusammen mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde auch die neue EU-Geldtransferverordnung 2015/847 verabschiedet. Sie trat 2015 in Kraft und gilt ab 26. Juni 2017 ohne Umsetzungsakt. Neben den Auftraggeber-Daten müssen Banken nun bei Zahlungen auch die Daten des Begünstigten übermitteln bzw. prüfen. Finanzdienstleister sollten nun ihre Software auf den aktuellsten Stand bringen. Für Nutzer der Lösung “Smaragd TCM” soll dies jedoch kein Problem werden, sagt Hersteller Cellent Finance Solutions.
Um das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken, hat das EU-Parlament im vergangenen Jahr die vierte EU-Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Mit ihr zusammen ist auch die neue Geldtransferverordnung in Kraft getreten. Sie enthält eine Neuregelung der Übermittlungspflicht von Beteiligten an einer Finanztransaktion. Bisher mussten Finanzinstitute lediglich die Daten des Auftraggebers auf Vollständigkeit überprüfen und übermitteln. Ab dem 26. Juni 2017 gilt diese Pflicht auch für den Begünstigten der Transaktion. Den Finanzinstituten bleibt also noch ein Jahr, um sich vor allem im Bereich ihrer IT-Lösungen auf die veränderten Umstände einzurichten.Smaragd TCM (Transaction Controlling & Monitoring) sei eine Komplettlösung für Finanzsanktionen, die die Anforderungen der neuen Geldtransferverordnung integriert hat. Denn Smaragd TCM stelle bei der Umsetzung der fachlichen Anforderungen einen zentralen Compliance-Baustein dar. Das System überprüfe alle relevanten Informationen – im Schwerpunkt Zahlungen und Kundendaten – auf Sanktionsverstöße in Echtzeit und nutze dabei alle verfügbaren internen und externen Informationen, die üblicherweise in Sanktions-Listen zusammengefasst sind. Entdecke Smaragd TCM eine Auffälligkeit, wird diese an die Compliance-Verantwortlichen gemeldet und muss dort weiter verfolgt werden.
Neukunden könnten die Anforderungen der Geldtransferverordnung nach einer reibungslosen Installationsphase erfüllen. Für Bestandskunden sei die Erweiterung leichter.
Einige kleine Änderungen in der Business-Konfiguration genügen und unsere Kunden sind auf der sicheren Seite.”
Dr. Steffen Gutjahr, Leiter des Bereichs Compliance Solutions bei der Cellent Finance Solutions
Bei Transfers von bis zu 1000 Euro innerhalb der EU müssen mit der neuen Geldtransferverordnung die Kontonummern der Beteiligten und auf Nachfrage weitere Daten, z.B. der Name übermittelt werden. Für Transfers in Drittstaaten außerhalb der EU gilt dasselbe, allerdings ist die Pflicht hierbei unabhängig vom Betrag. Wichtig ist für die Banken dann sicherzustellen, dass die Datensätze vollständig sind.
Echtzeitüberwachung als Prämisse
Neu sei hierbei, dass eine Echtzeitüberwachung oder eine nachträgliche Überwachung des Transfers vorgeschrieben ist. Es gilt also, wirksame risikobasierte Verfahren einzuführen oder vorhandene Maßnahmen technisch noch zu erweitern. Auf beides sei Smaragd TCM ausgerichtet. aj
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