Konkurrenz zu YES, Verimi und CAS? idento.one will Identitäten per Smart-Contracts (Blockchain) verwalten
Bislang mussten Verbraucher akzeptieren, dass ihre Daten im Internet von Unternehmen wie Google oder Facebook verwertet wurden. Mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden nun die Rechte der Nutzer gestärkt. Nur – so richtigen Schutz gibt es immer noch nicht. Das soll sich mit idento.one ändern – das offenbar schon seit Januar 2015 entwickelt wird (mehr…).
Idento.one will dem Verbraucher künftig ein System zur Verfügung stellen, mit dem er seine Daten kontrollieren kann. Das System unterstütze gleichzeitig Unternehmen bei der technischen Umrüstung, um personenbezogene Daten effektiv zu schützen und datenbezogene Prozesse rechtssicher zu gestalten. Allerdings: Auf der Website von idento.one ist bisher außer einem Werbefilm noch nicht viel zu sehen.Die neue Datenschutzgrundverordnung ist für zahlreiche Unternehmen eine Herausforderung, denn die Zustimmung des Verbrauchers zur Speicherung und Nutzung seiner Daten ist erforderlich. Wir haben die Lösung. idento.one ist eine technische Innovation, die es so bisher auf dem Markt nicht gibt.”
Hannes Bauer, Gründer idento.one
Ab dem 25. Mai unterliegen alle Unternehmen, die mit europäischen Kunden und Verbrauchern arbeiten beziehungsweise ihre Daten speichern, der DSGVO. Sie gibt dem Verbraucher (also jeder Einzelperson) das Recht Einblick zu erhalten, welche Daten gespeichert sind und wer auf diese Daten zugreifen darf. Laut idento.one hätte jeder Verbraucher sogar das Recht, die persönlichen Daten zu korrigieren und zu entscheiden, ob und wie die Daten verwendet werden, oder ob diese auch endgültig löschen seien.
Mit idento.one erlange der Verbraucher reale Datensouveränität, das heißt, er bekomme die Kontrolle über die Daten und deren Verwendung. Er lege seine Digitale Identität selbst an, verwalte und verwerte sie. Ohne explizite Zustimmung des Kunden sollen keine Daten das System verlassen.
Mit idento.one definiert der Verbraucher, welche Daten und Profile er einem Unternehmen zur Verfügung stellen will. Dabei hat er zusätzlich die Möglichkeit, komplett anonymisierte beziehungsweise, je nach Unternehmen oder Anlass, abgestufte bis hin zu eindeutig identifizierbaren Profilen freizugeben. Dies wird wichtig, wenn das IoT (Internet of Things) in unsere Häuser einzieht: Der Kaffeemaschine reichen deutlich weniger persönliche Daten als zum Beispiel deiner Bank oder deinem Versicherer.“
Bernt Corneliussen, Projektleiter
Die Unternehmen wiederum profitieren von der Automatisierung der datenbezogenen Prozesse und erfüllen zugleich die weitreichenden Vorgaben der DSGVO.
Das Ziel: Unabhängig und neutral
Einnahmen wolle das Unternehmen durch Firmen generieren, die mit idento.one die Anforderungen der DSGVO erfüllen, aber auch durch den Verbraucher – so er denn will. „Wenn ein Verbraucher seine Daten teilen möchte, dann partizipieren wir an dem monetären Benefit, den er vom Unternehmen erhält – aber nur dann“, erklärt Bauer. Und wenn keiner der zukünftigen idento.one-User seine Daten teilen möchte? „Die Unternehmen werden ein großes Interesse daran haben, den Verbrauchern direkt ansprechen zu können. Dies ist ja eine Chance, die durch die DSGVO jetzt erstmalig ermöglicht wird. Entsprechend werden sie mit attraktiven Angeboten um die Kunden werben“, versichert Bauer.
Basis: Smart Contracts auf Basis von Blockchain-Technologie
idento.one setze unter anderem auf die Blockchain-Technologie. Sie ist für alle Beteiligten einsehbar, wobei jeder denselben Informationsstand hat. Die Bedingungen, zu denen die Nutzer bereit sind, ihre Daten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, werden in einem Smart Contract auf der Blockchain hinterlegt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der Smart Contract automatisch ausgeführt.
idento.one werde in Zusammenarbeit mit Experten aus der Industrie und Wissenschaft konzipiert und permanent entwickelt. Als neutraler Gutachter für Datenschutz und IT-Sicherheit fungiert ein Expertengremium des TÜV Saarland. „Wir bieten Datenverwaltung und -speicherung unter dem Siegel ,Made in Germany‘“, unterstreicht Hannes Bauer, „nur so kann die Wahrung des Verbraucherschutzes gewährleistet werden.“aj
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