eIDAS und die grenzüberschreitende Wirtschaft: Rechtliche Klarheit und Vorteile
Weitgehend unbemerkt ist im September 2018 die eIDAS-Verordnung EU-weit in Kraft getreten – und diese historische Regelung sorgt dafür, dass administrative Abläufe innerhalb der EU noch enger verzahnt werden: Zum ersten Mal in der Geschichte ist ein einheitlicher und grenzüberschreitender Rechtsrahmen für die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen worden. Ein Kommentar
von Frank S. Jorga, CEO der WebID
Alle EU-Länder sind seit September verpflichtet, nationale elektronische Systeme bei sich anzuerkennen.Damit bringt die eIDAS-Verordnung rechtliche Klarheit und Vorteile für alle Marktteilnehmer in Europa bei den Vertrauensdiensten, Finanzunternehmen, aber auch Kunden.”
Zudem ist es ein anschauliches Beispiel der Digitalisierung, die gerade im politischen Raum oft nur eine Worthülse ist.
Besonders praktisch ist dabei die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die juristisch gesehen einer Unterschrift per Hand gleichgestellt ist. Hierfür benötigen die Bürger und Endkunden allerdings die Hilfe von zertifizierten „Vertrauensdiensten“. Sie bieten diese Produkte, die digitale Verträge ermöglichen, an – und als ein Kern der Verordnung sind sie nun auch EU-weit anerkannt. Kunden können jetzt also Dokumente elektronisch signieren, die wiederum von den lizenzierten Dienstleistern an die dafür vorgesehenen Stellen und Unternehmen versendet werden. Basis für die QES – und dem zu erwartenden Boom grenzüberschreitender Online-Geschäftsabschlüsse – sind damit die qualifizierten und zertifizierten …
… Ident-Verfahren: Diese können nun europaweit einheitlich angeboten werden – ein enormer Wirtschaftsfaktor.”
Vorteile für EU-Bürger
Vor der Verordnung wurden nationale elektronische Identifizierungssysteme eines Landes in anderen EU-Staaten nicht anerkannt oder nur in bürokratischen Einzelverfahren. Mit eIDAS können Bürger aller Mitglieder auf digitalem Weg – etwa über Smartphones – Versicherungen abschließen, Kreditverträge unterschreiben, Kfz-Zulassungen im oder aus dem Ausland beantragen, ihr Gewerbe in anderen Mitgliedstaaten anmelden oder sich an einer Universität einschreiben. Dies senkt die hohen bürokratischen Hürden, denen EU-Bürger nach wie vor ausgesetzt sind.
Vorteile für Vertrauensdienste
Die Anbieter schöpfen dank der Verordnung nun die Vorteile des Binnenmarktes besser aus. Schließlich können sich Dienstleister wie die WebID mit eIDAS europaweit zertifizieren lassen und so allumfassend ihre Produkte wie die QES offerieren. Für Deutschland galt hier längst die gleiche Rechtswirkung wie bei einer handschriftlichen Unterschrift. Die eIDAS-Verordnung verhilft QES & Co. nun zu europaweiter Anerkennung und hoffentlich zum Durchbruch.
eIDAS bringt auch mehr Wettbewerb zwischen Banken, Versicherern und FinTechs
Grenzen, die beim Güter- und Personenverkehr schon vor Jahrzehnten gefallen sind, gehören nun auch bei elektronischer Identifizierung und Vertrauensdiensten der Vergangenheit an. Für Unternehmen wird nun vieles einfacher, so auch für die Finanzbranche. Ein deutsches Unternehmen kann nun – zusammen mit einem Vertrauensdienst – z. B. spanischen Bürgern online Kredite für die Finanzierung ihrer Produkte oder Dienstleistungen ausstellen.
Dies wird den digitalen Binnenmarkt beleben und den Wettbewerb zwischen den Finanzdienstleistungsunternehmen ankurbeln. Dabei werden sich die besten technischen und kundenorientierten Lösungen durchsetzen.”
Denn es ist nun nicht mehr rechtlich entscheidend, in welchem Land sich ein Service-Anbieter befindet, sondern es entscheidet die Qualität der Produkte.
Fazit
Die Vorteile und Nutzeneffekte der eIDAS-Verordnung sind vielfältig und ziehen sich durch alle Branchen und Wertschöpfungsprozesse. Die EU-Kommission schätzt, dass mit der grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme europäische Unternehmen und Verwaltungen jährlich mehr als elf Milliarden Euro einsparen können. Dadurch, dass alle Dokumente nicht mehr ausgedruckt und in Aktenordnern verstaut werden müssen, sondern elektronisch unterzeichnet und abgespeichert werden, reduziert sich der Zeitaufwand für den gesamten Prozess von ein bis zwei Wochen auf Stunden oder sogar nur wenige Minuten. Laut EU-Kommission betragen die Kosten in einem elektronischen Arbeitsprozess ein Fünftel bis ein Zehntel der Ausgaben, die durch die Unterzeichnung und den Austausch von Papierdokumenten entstehen.Frank S. Jorga, WebID
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