REGULIERUNG & AUSWIRKUNG24. Mai 2016

AnaCredit: Schwere Vorwürfe des BVR an EZB und Bundesbank – immer noch keine Kosten/Nutzenanalyse

Gerhard Hofmann, Vorstand des BVRBVR
Gerhard Hofmann, Vorstand des BVRBVR

Die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossene Verordnung für ein europäisches Kreditregister (AnaCredit) trägt den grundsätzlichen Bedenken der deutschen Genossenschaftsbanken zu wenig Rechnung. Zwar wurden der Start verschoben und Meldeattribute gestrichen -–aber es fehlt eine Kosten-/Nutzenanalyse. 

Gegenüber dem Verordnungsentwurf bringe die jetzt vorliegende endgültige EZB-Verordnung lediglich minimale Erleichterungen, sagt Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). So wurden der Starttermin um sechs Monate auf den September 2018 verschoben, sechs Meldeattribute gestrichen und die gesonderte Meldeschwelle für notleidende Kredite von 100 Euro wird entfallen.

Trotz der sehr hohen Kosten, die die Einführung von AnaCredit bei den Banken auslöst, fehlt für das Vorhaben weiterhin eine transparente und aussagefähige Nutzen-Kosten-Analyse. Zudem sind die Akzeptanzprobleme für den Datenhunger des Europäischen Systems der Zentralbanken auch bei unseren Kreditkunden spürbar.”

Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Verhalten der Bundesbank sei nicht nachvollziehbar

Im weiteren Verlauf der Umsetzung sieht der BVR-Vorstand die Deutsche Bundesbank in der Pflicht, ihren Gestaltungsspielraum maximal zu nutzen: “Die Bundesbank kann kleine Institute von einer Meldung zu AnaCredit befreien. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesbank ihren Spielraum nicht nutzt, sondern mit Blick auf Wohnungsbaudarlehen sogar zusätzliche Anforderungen an kleine Institute stellt”, so Hofmann.

Die Meldung von Wohnungsbaudarlehen an Privatpersonen hat die EZB zurückgestellt, allerdings beabsichtigt die Bundesbank auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität, ein solches Melderegister einzuführen und eng mit AnaCredit zu verzahnen. Sollte dies umgesetzt werden, würde ein drittes Kreditmeldeverfahren – neben dem Millionenkreditmeldewesen und AnaCredit – entstehen. Dies lehnt der BVR ab.aj

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