Von der Basisinfrastruktur zur Schlüsseltechnologie: BaFin will mehr IT-Spezialisten in Geschäftsleitungen
Ein Meilenstein! Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit von IT bei Banken und Versicherern („von der Basisinfrastruktur zur Schlüsseltechnologie“) hat die BaFin beschlossen, die Anforderungen an die fachliche Eignung von Geschäftsleitern anzupassen und die GL-Einstiegshürden für IT-Spezialisten gesenkt. Noch mit Einzelfallprüfung. Ein guter Schritt!
Jeder GL benötigt theoretische sowie praktische Branchenkenntnisse und Leitungserfahrung. Von fachlicher Eignung kann man lt. KWG immer dann ausgehen, wenn jemand eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachweisen kann. Nun hat die BaFin das im Beitrag “IT-Kompetenz in der Geschäftsleitung” veröffentlicht und macht damit den Weg für IT-Fachkräfte in die Führungsetagen frei.Künftig können also IT-Spezialisten (wohlgemerkt immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung), die die Anforderung an theoretische sowie praktische Branchenkenntnisse und Leitungserfahrung erfüllen – in geeigneten Fällen – in sechs Monaten erwerben. Um dies zu rechtfertigen, muss der betreffende Kandidat über profunde theoretische und praktische Kenntnisse im IT-Bereich verfügen. Das heißt: Ein aus IT-Sicht geeigneter Kandidat für die Geschäftsleitung hat einen Zeitraum von einem halben Jahr vor Antritt seiner Tätigkeit, um sich die notwendigen Fachkenntnisse in Bank- bzw. Versicherungsgeschäften anzueignen oder diese auszubauen.
Wichtig: Die Flexibilisierung der Anforderungen ist dadurch begrenzt, dass alle Geschäftsleiter gesamtverantwortlich für das Unternehmen sind. Die BaFin wird nach eigener Aussage darauf achten, dass das Gesamtorgan Geschäftsleitung über hinreichende Qualifikation verfügt und das Vier-Augen-Prinzip berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: In einer Zwei-Personen-Geschäftsleitung kann nicht einer der beiden GLs reiner IT’ler sein, da eine wirksame gegenseitige Kontrolle der GLs untereinander nicht gegeben wäre, wenn einer der beiden nicht über fundierte Kenntnisse in Bank- bzw. Versicherungsgeschäften verfügte.
Praktisch ist eine Bestellung eines reinen IT-GL daher leichter, wenn die GL aus mehr als drei Personen besteht, die zudem über fundierte Kenntnisse in Bank- bzw. Versicherungsgeschäften verfügen.”
Die Fachartikel zu der neuen Reglung finden Sie hier(Online) bzw. im BaFin-Journal Dezember(PDF).aj
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https://itfm.link/63425
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