STRATEGIE29. Juni 2023

BaFin veröffentlicht 7. MaRisk-Novelle

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) mit ihrem neuen Rundschreiben aktualisiert. Dabei hat sie Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht berücksichtigt und neue Aspekte aufgegriffen. Die neue Fassung der MaRisk tritt sofort am 29. Juni 2023 in Kraft.

BaFin

 

Die MaRisk machen transparent, was die BaFin in Sachen Risikomanagement von den Kreditinstituten erwartet. In der jetzt veröffentlichten 7. Novelle der MaRisk hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt. Sie betreffen zum Beispiel die Prozesse im Kreditgeschäft (Modul BTO 1.2) und die Risikomanagementmodelle der Institute (Modul AT 4.3.5).

Außerdem hat die BaFin unter anderem folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk-Novelle integriert:

  • Die Aufsicht formuliert erstmals Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements der Banken mit eigenen Immobilien (Modul BTO 3).
  • Die Erleichterungen zum Wertpapierhandel im Homeoffice, die ursprünglich aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen worden waren, gelten fort, solange international keine abweichenden Standards verabschiedet werden (Modul BTO 2.2.1).
  • Die MaRisk-Novelle macht Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit und stellt klar, dass die Institute ihre Nachhaltigkeitsrisiken mit Hilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien messen sollen (u. a. Module AT 2.2 und AT 4.1).

Die überarbeiteten MaRisk enthalten einige Klarstellungen, die im Detail die derzeitige Verwaltungspraxis der BaFin beschreiben. Solche Vorgaben sind unmittelbar nach Veröffentlichung anzuwenden. Für die Implementierung jener Änderungen, die neue Anforderungen mit sich bringen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024.

Ausführlichere Informationen zur 7. MaRisk-Novelle erläutert ein Artikel im BaFinJournal (Website).

Risikoorientiert und ausgewogen

Eine Einordnung der 7. MaRisk-Novelle nimmt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin, vor und erläutert hier die neuen Anforderungen in einem Interview.

Beim Risikomanagament stellen sich Banken gerade angesichts des konjunkturellen Abschwungs die Frage, sie sie Kreditausfallrisiken möglichst frühzeitig identifizieren und zumindest adäquat einpreisen können? Die MaRisk-Novelle macht dazu klare Vorgaben, etwa bei der Kreditüberwachung und – falls erforderlich – der Neubewertung der Sicherheiten und der Kreditqualität.

Bernd Roselieb

Durch die neuen EBA-Leitlinien sind tatsächlich einige formale Anforderungen an die Prozesse der Institute hinzugekommen, gerade bei der Kreditvergabe. Aber ganz ehrlich: Im besten Fall sind den Banken diese Prozessschritte gar nicht neu: Weil risikoorientierte Institute schon jetzt ganz selbstverständlich und aus eigenem Interesse so vorgehen. Außerdem gibt es für die nicht risikorelevanten Kredite weiterhin Öffnungsklauseln. Das ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs mit der Kreditwirtschaft – eine, wie ich finde, sinnvolle, proportionale und risikoorientierte Lösung, mit der wir einen überregulierten Prozess vermeiden.“

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin

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