Blockchain-Strategie: „Deutschland als führenden Digitalisierung- und FinTech-Standort stärken“
Die Digitalisierung des Wertpapierhandels berührt zahlreiche gesetzliche Regelungen, und mit der Schaffung elektronischer Aktien und Blockchain-Währungen bekommt das Thema eine weitere Dimension. Die zuständigen Ministerien haben nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Debatte zur gesetzlichen Neuregelung eröffnet.
Auf sieben Seiten haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zusammengetragen, was im ersten Schritt notwendig ist, um die Digitalisierung des Finanzmarktes voranzutreiben. Die „Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“, so der offizielle Titel des Papiers, sollen ausdrücklich dazu beitragen, die Rolle der Bundesrepublik Deutschland als einen der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Es versteht sich als Diskussionsgrundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Die Autoren des Papiers verweisen auf den Koalitionsvertrag, der vor einem Jahr verabschiedet wurde. Der sieht vor, dass Deutschland eine eigene Blockchain-Strategie entwickelt, Potenziale dieser Technik erschließt, aber auch Missbrauchsmöglichkeiten verhindern soll. Die nun angesprochenen Themenkomplexe seien einerseits ein erster Schritt hin zu einer Blockchain-Strategie. Auf der anderen Seite gehe das Thema der elektronischen Wertpapiere weit darüber hinaus.
Um die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu erhalten, sei es notwendig, nationale Regelungen zu treffen und nicht auf eine Einigung innerhalb der EU zu warten, insbesondere da Teile der betroffenen Gesetze, wie das materielle Wertpapierrecht, gar nicht harmonisiert sind. Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche beim ICO von Kryptowährungen sind nicht Teil des Eckpunktepapiers – hierzu gibt es bereits eine EU-Richtlinie, die vergangenes Jahr in nationales Recht umgesetzt wurde.
Blockchain: Erst mal klein anfangen
Einer der wichtigsten Punkte für die Gesetzesinitiative ist die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere. Bislang müssen Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliches zwingend in Papierform vorliegen und verwahrt werden. Künftig soll es auch „unkörperliche“ Wertpapiere geben können.
An das umfangreiche Aktienrecht trauen sich die Ministerien im ersten Schritt aber noch nicht heran, sondern schränken das Thema zunächst auf die Schaffung elektronischer Schuldverschreibungen ein. Weitere Punkte betreffen die Einrichtung eines Wertpapierregisters, die Frage der Verwahrung elektronischer Wertpapiere und die Regelung des Anlegerschutzes, insbesondere bei Blockchain-Schuldverschreibungen.
In einem zweiten Block befasst sich das Papier mit der Emission von „Utility-Token“, also Kryptowährungen. Hier stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen: lediglich am europäischen Gesetzgebungsprozess arbeiten und auf eine nationale Regelung verzichten oder sich auf Europa-Ebene einbringen, aber bis zum Abschluss einer EU-weiten Regelung eine nationale „Brückenlösung“ installieren.
Diskussion ist eröffnet
Verbände und interessierte Fachkreise sind nun dazu aufgerufen, zu den Ausführungen schriftlich Stellung zu nehmen. Entweder beim BMF unter Eckpunktepapier@bmf.bund.de oder beim BMJV unter IIIA5@bmjv.bund.de. Die Frist dazu läuft bis Freitag, 12. April 2019.hj
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