Endlich! Der digitale Euro gewinnt an Dynamik
Rund zwanzig Jahre nach der Einführung des Euro nähert sich die Europäische Zentralbank (EZB) der nächsten Projektphase zur Entwicklung eines digitalen Euros. Während diese nächste Phase von Fabio Panetta von der EZB offiziell als “formale Untersuchungsphase” bezeichnet wurde, gibt es kaum Zweifel daran, dass der digitale Euro bald Realität werden wird.
von Tobias Stöhr, Spectrum Markets
Vor der Ausgabe der Euro-Münzen und -Banknoten am 1. Januar 2002 – dem bis heute größten Bargeldumtausch in der Geschichte von zwölf EU-Mitgliedstaaten – hatte es ein dreijähriges “Schattendasein” der Währung gegeben, die ab dem 1. Januar 1999 für die Abwicklung und den elektronischen Zahlungsverkehr genutzt wurde. Davor gab es eine zehnjährige Vorbereitungsphase, in der wirtschaftliche und politische Konvergenzprobleme gelöst werden mussten. Obwohl viele der damaligen Hindernisse nicht mehr bestehen, gibt es heute neue Herausforderungen. Und während die EZB diese mit Sorgfalt angeht, erachtet sie die Dauer der Vorbereitungsphase zum digitalen Euro nur halb so lang wie für seine analoge Mutter.Im Oktober 2020 veröffentlichte die EZB einen ersten Bericht (“Report on a digital euro”, herausgegeben im Oktober 2020 von der High-Level Task Force on Central Bank Digital Currency (HLTF-CBDC) der Europäischen Zentralbank) und testet seitdem Optionen für Technologie und Infrastruktur, die die Ausgabe des digitalen Euro im Einklang mit den Zielen des Eurosystems – Währungsstabilität, Integrität, Sicherheit und – als neue, für die digitale Währung spezifische Anforderung – Vertraulichkeit – erleichtern könnten. Wie Panetta kürzlich gegenüber der Financial Times erklärte, prüft die EZB
die Möglichkeit, einen digitalen Euro mit einem zentralisierten System, einem dezentralisierten, einer Mischung aus beidem und mit Offline-Zahlungen zu betreiben”
– organisiert in vier Arbeitsströmen. Nach der anstehenden zweijährigen Untersuchungsphase, in der auch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäischen Rat und der Kreis der europäischen Finanzminister konsultiert werden, plant die EZB eine Umsetzungsphase von etwa drei Jahren in Zusammenarbeit mit Banken und Technologieanbietern.
Es ist wichtig zu betonen, dass der digitale Euro kein Krypto-Asset sein wird. Krypto-Vermögenswerte können vermögenswertbezogene Token sein (Krypto-Werte, die als Tauschmittel dienen sollen und durch den Bezug auf Fiatwährungen, Rohstoffe oder andere Krypto-Werte einen stabilen Wert haben sollen, auch Stablecoins genannt). Es kann sich aber auch um E-Geld-Token handeln. Das sind Krypto-Werte, die als Tauschmittel dienen und auf eine Fiatwährung lauten. Oder es kann sich um Utility-Token handeln – Krypto-Werte, die digitalen Zugang zu Anwendungen, Dienstleistungen oder Quellen bieten und nur von Emittenten akzeptiert werden. Damit ist der Kern der Unterscheidung umrissen:
Krypto-Assets sind eine digitale Abbildung eines Wertes oder Rechts, das elektronisch übertragen und gespeichert werden kann, basierend auf der Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie (“Blockchain”).”
Der digitale Euro ist also weder ein Token, noch handelt es sich um E-Geld, das von beaufsichtigten privaten Stellen ausgegeben wird.
Die EZB beschreibt den digitalen Euro als eine risikofreie Form des Zentralbankgeldes (Quelle), eine digitale Darstellung des Bargeldes, die ausschließlich von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegeben wird und immer in deren Haftung bleibt. Wie beim bestehenden Euro sieht sich die EZB in der Verantwortung, die Stabilität der Kaufkraft des digitalen Euro durch ihre Geldpolitik zu gewährleisten. Der gängige Oberbegriff für eine solche Währung ist “CBDC” (Central Bank Digital Currency).
Aber auch hier gilt, dass der digitale Euro selbst kein Krypto-Asset sein wird. Während die Verwendung einer Blockchain dazu beitragen würde, das bereits erwähnte Problem der Vertraulichkeit zu lösen, würde sie gleichzeitig eine Herausforderung für die Integrität der mit dem digitalen Euro durchgeführten Zahlungen mit sich bringen, da das Prinzip “Know your customer (KYC)”, die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) schwierig umzusetzen wären.”
Für welche Backend-Infrastrukturlösung sich die EZB letztendlich entscheidet, wird auch von anderen Faktoren abhängen. Sie könnte zum Beispiel das bestehende digitale Zentralbankgeld-Transaktionssystem nutzen, das sie seit 2008 für Großkundentransaktionen einsetzt: TARGET2 (T2) für Großbetragszahlungen, TARGET2 SECURITIES (T2S) für die Abwicklung des Wertpapierhandels in Zentralbankgeld und den Dienst TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) für Sofortzahlungen. Dies würde jedoch die Anwendung eines kontobasierten Modells verhindern, bei dem die Endnutzer ihre Konten in einer zentralisierten Infrastruktur des Eurosystems haben, da es unmöglich wäre, das extreme Volumen an (Einzel) Zahlungen zu verarbeiten.
Ein zentralisierter Ansatz, der auf Konten basiert, die den Privatkunden direkt vom Eurosystem zur Verfügung gestellt werden, wäre jedoch von vornherein kein kluger Schritt – er würde das Geschäft der Geschäftsbanken erheblich stören. Dabei geht es der EZB nicht unbedingt um das Schicksal eines einzelnen Instituts, sondern um die Gefährdung der Finanzstabilität insgesamt. Abgesehen von der Tatsache, dass die EZB nicht die Kapazitäten hat, alle kundenbezogenen Operationen durchzuführen, würde ein Einstieg in das Privatkundengeschäft die Banken dazu zwingen, risikoreichere Anlagen zu tätigen, die Kreditvergabe einzuschränken und mehr Geld bei der EZB zu deponieren. Indirekt würde es der effizienten Fristentransformation schaden, in der Geld innerhalb des privaten Sektors geliehen und verliehen wird und für ein Funktionieren der Wirtschaft unerlässlich ist. Zudem würde es die Bilanz der EZB mit den entsprechenden Liquiditäts-, Kredit- und Währungsrisiken aufblähen.
Es gibt noch viele weitere Folgen, die mit der Einführung eines digitalen Euro verbunden sind und die, wenn sie missverstanden werden, schwerwiegende Konsequenzen haben könnten.
Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die EZB eher zurückhaltend agieren wird, was den Anteil des Zahlungsverkehrs angeht, den der digitale Euro vom nicht-digitalen Euro übernehmen kann – ebenso hinsichtlich der maximalen Geldmenge auf einem Konto.”
Um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen, hat die EZB eine Reihe von Grundprinzipien sowie allgemeine und szenariospezifische Anforderungen erlassen. Neben der Einstufung als Zentralbankgeld, das zum Nennwert konvertierbar ist, verpflichtet sich die EZB zur Marktneutralität des digitalen Euro. Außerdem hat sie die gleichberechtigte Verfügbarkeit des digitalen Euro in der gesamten Eurozone zu einem Kernprinzip erklärt. Zu den allgemeinen und szenariospezifischen Anforderungen gehören, soweit noch nicht erörtert, bargeldähnliche Merkmale (z. B. Ermöglichung von Offline-Zahlungen und Inklusion), wettbewerbsfähige Merkmale (hinreichende Attraktivität der digitalen Währung) sowie Anforderungen an ihre Belastbarkeit, Sicherheit, Kosten- und Ökoeffizienz und Maßnahmen, die verhindern, dass sie zu einem Anlageinstrument und nicht zu einem Zahlungsmittel wird.
Auch der konkrete rechtliche Rahmen ist noch nicht festgelegt. Obwohl die meisten Aspekte des angestrebten funktionalen Designs theoretisch durch den TFEU (Treaty On The Functioning Of The European Union) oder die ESCB-Satzung (European System of Central Banks – Satzung) abgedeckt sind, ist die Grundlage für die Behandlung des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel formal nicht vorhanden.
Die Entwicklung der endgültigen Architektur wird ein hochinteressanter Prozess sein, den es zu verfolgen gilt.
Die EZB hat angedeutet, dass sie TIPS verwenden könnte, um Massenzahlungen auf Basis des digitalen Euro abzuwickeln, und dass die nationalen Zentralbanken bereits Distributed-Ledger-Technologien einsetzen.”
Letzteres deutet darauf hin, dass dezentrale Infrastrukturen – so genannte DLT-Marktinfrastrukturen im Rahmen des DLT-Pilotregimes – schon bald eine wesentliche Rolle bei der Abwicklung von Transaktionen sowie bei der Verwaltung von Sicherheiten, Wertpapierleih- oder Repo-Geschäften, bei der Abwicklung von Lieferung gegen Zahlung spielen könnten.Tobias Stöhr, Spectrum Markets
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