ALLGEMEIN15. August 2024

Die BaFin sieht IT-Mängel bei der Citibank in Frankfurt

BaFinKai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Citibank-Filiale Frankfurt am Main bereits mit Bescheid vom 27. Mai 2024 weitreichende Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation auferlegt. Hintergrund dieser Anordnung, die erst jetzt bekannt wurde, ist eine Sonderprüfung, die erhebliche Mängel bei der Einhaltung der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) aufgedeckt hat. Diese Anforderungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Kreditinstitute verpflichten, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement sowie ein funktionales internes Kontrollsystem zu gewährleisten.

Die BaFin stellte fest, dass die Citibank, Filiale Frankfurt am Main, insbesondere im Bereich des Informationsrisikomanagements und des internen Kontrollsystems gravierende Defizite aufweise. Zudem wurde bemängelt, dass die schriftlich fixierte Ordnung des Instituts teilweise lückenhaft war und in vielen Fällen keine angemessenen Regelungen für die lokalen regulatorischen Anforderungen vorhanden waren.

Citibank muss zur Mängelbeseitigung an die BaFin berichten

Aufgrund dieser Feststellungen hat die BaFin die Citibank Frankfurt am Main angewiesen, diese Mängel unverzüglich zu beheben und regelmäßig über die Fortschritte bei der Mängelbeseitigung an die BaFin und die Deutsche Bundesbank zu berichten. Diese Berichtspflicht soll sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen zügig und wirksam umgesetzt werden. Die Frankfurter Filiale der Citibank, die in New York ansässig ist, läuft als sogenannte Drittstaatenzweigstelle.

Die Anordnungen der BaFin basieren auf den gesetzlichen Regelungen des § 25a Absatz 1 und 2 sowie § 44 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG), in Verbindung mit § 53 Absatz 1 KWG, da es sich bei der Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, um eine Zweigstelle eines Drittstaateninstituts handelt. Der Bescheid der BaFin ist seit dem 5. Juli 2024 rechtskräftig, wurde aber erst jetzt publiziert.tw

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