ANWENDUNG15. Juli 2024

Die BaFin verliert mit Solaris die Geduld – die Gründe für das drohende Zwangsgeld

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Berliner Solaris die Daumenschrauben angezogen. So hat die Aufsicht dem Berliner Banking-as-a-Service-Dienstleister eine Frist gesetzt, um festgestellte Mängel in der Geldwäscheprävention, im Risikomanagement, im Meldewesen und im Auslagerungsmanagement zu beheben. Sollte die Bank diese Frist nicht einhalten, droht ein Zwangsgeld. Insgesamt zeigt sich die BaFin damit mit den bisherigen Maßnahmen von Solaris zur Mängelbeseitigung unzufrieden und verlängert das Mandat des Sonderbeauftragten, der seit Dezember 2022 die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen überwacht.

Irgendwie klingt es wie die wenig fruchtenden Erziehungsversuche junger Eltern… “ich zähle bis drei…” und so. Ähnlich fruchtlos und gefühlt noch langatmiger versucht die Finanzaufsicht BaFin seit immerhin 2020, die Solaris zu erziehen. Bei der hatte sie zuletzt mehrere Prüfungen durchgeführt, die in den letzten Jahren wiederholt Defizite aufgezeigt haben – in der Geldwäscheprävention, im Risikomanagement, im Meldewesen und im Auslagerungsmanagement.

Trotz einer Anordnung zur Mängelbeseitigung im Jahr 2022 sind die Probleme laut BaFin aber weiterhin präsent. Im März dieses Jahres verhängte die Behörde bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 6,5 Millionen Euro gegen den BaaS-Dienstleister, der immerhin für nicht ganz kleine FinTechs und Unternehmen arbeitet. Und à propos präsent: Weiterhin anwesend bleibt der Sonderbeauftragte der BaFin, der dem FinTech seit Dezember 2022 auf die Finger schaut.

Die BaFin hat Fristen festgelegt, innerhalb deren die Solaris die unterschiedlichen Mängel umfassend abarbeiten muss. Für den Fall, dass das Institut die Fristen nicht einhält, hat die BaFin ihm ein Zwangsgeld angedroht.“

Aus der Mitteilung der BaFin

Solaris hat eine Vielzahl von Baustellen zu erledigen

Ein Sprecher von Solaris betonte, dass die Bank in enger Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde stehe und  erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen mache. Er bezeichnete die Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten lediglich als Formalität ohne Auswirkungen auf das Tagesgeschäft. Damit mag er ja recht haben, ein Ruhmesblatt ist ein solcher Zustand dennoch nicht.

ITFM/aj

Die BaFin betont die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, die gesetzliche Bestimmungen und betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten erfüllt, insbesondere in den Bereichen Geldwäscheprävention und Risikomanagement. Die Aufsicht plant, die Einhaltung dieser Standards weiterhin streng zu überwachen und hat erklärt, dass die Anordnung der Mängelbeseitigung und die Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten seit dem 6. Juli 2024 bestandskräftig seien. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Solaris die gesetzlichen Anforderungen einhält und eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gewährleistet. Die BaFin hat klargestellt, dass sie bereit ist, weitere Sanktionen zu verhängen, falls die Mängel nicht fristgerecht behoben werden.

Ungeachtet der finanziellen Sanktion sicherte sich Solaris im März 96 Millionen Euro frisches Kapital bei bestehenden Investoren und Finanzgarantien über 100 Millionen Euro, um die Verwaltung von etwa 1,2 Millionen ADAC-Kreditkarten der ADAC-Mitglieder für sich verbuchen. Dennoch steht das Unternehmen derzeit unter starkem Druck, nachdem zuletzt der Technikmietdienst Grover, ein Berliner Unicorn-Start-up, die über Solaris organisierte Grover Card einstellte und auch die Digitalfinanzplattform Vivid zunehmend auf eigene Lösungen setzt und eine große Zahl an Konten migrierte. tw

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