Erstes Gesamtkonzept zum FiDA Financial-Data-Sharing-Scheme – die Diskussionsgrundlage
Der vor über einem Jahr von der EU-Kommission bekanntgegebene EU-Verordnungsentwurf zum Financial Data Access hat für viel Diskussionsstoff gesorgt. Technische Fragen blieben aber unbeantwortet. Nun eröffnet BanksApi die Scheme-Findung mit einem umfangreichen FiDA-Diskussions-Entwurf.
BanksApi hat heute einen ersten konkreten Umsetzungsvorschlag zur Schaffung eines Systems für den Austausch von Finanzdaten entwickelt und als Whitepaper (Website) veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf „Framework for Financial Data Access (FiDA)“ der EU-Kommission vom 23.06.2023 ließ viele technische Fragen offen. Hier versucht BankApi für die betroffenen Finanzdienstleister und künftigen Scheme-Teilnehmer erstmalig die Frage zu beantworten, wie der übergreifende Datenaustausch in der Praxis umgesetzt werden könnte, um später effizient und reibungslos vonstattenzugehen.Hinter dem Whitepaper stehen Felix Baaken und Manuel Wanner-Behr, die darin einen besonderen Blick auf die Versicherungsbranche werfen. Beide sind davon überzeugt, dass gerade für diese Branche aufgrund des unterschiedlich ausgeprägten Digitalisierungsgrads die anstehende Regulatorik besonders herausfordernd wird. Zugleich sehen sie dort die größten Chancen.
Mit der anstehenden FiDA-Regulatorik wird nichts weniger als eine Open-Finance-Revolution in der EU losgelöst, die künftig zu völlig neuen Kundenerlebnissen, Effizienzpotentialen in Prozessen und zu neuen Geschäftsmodellen führen wird. Davon werden die EU-Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Finanzdienstleister signifikant profitieren.“
Manuel Wanner-Behr, Co-CEO BanksApiDas vorgestellte Financial Data Sharing Scheme umfasst neben dem Zusammenspiel der Akteure aus Kunden, Dateninhabern und -nutzern Aspekte zu Standards und Dokumentation, dem verpflichtenden Dashboard, der Rechte- und Rollenverwaltung, einschließlich der Identifizierung, Authentifizierung und Autorisierung sowie der Fragen rund um Server und deren Betrieb.
Darüber hinaus sind im Scheme bzw. in der gemeinsamen Organisationsinstanz Aufgaben rund um das Fee Clearing und Settlement sowie der Haftung und Streitbeilegung unter den Scheme-Teilenehmern zu orten.
Bei der Frage, wieviel Wertschöpfung das Scheme selbst erbringen sollte, sprechen wir uns auch für eine Zentralisierung des technischen Betriebs im Scheme selbst aus, da es neben Koordinierungsvorteilen einen deutlichen Skaleneffekt auf alle Scheme-Teilnehmer hat. Das gilt unseres Erachtens besonders für die Versicherungsbranche.“
Felix Baaken, Co-CEO BanksApiDie künftige FiDA-Regulierung (vrsl. 2027) sichert zugelassenen Datennutzern das Recht zu, sofern sie die Zustimmung des Kunden nachweisen, auf Finanzdaten bei Dateninhabern (z.B. Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Krypto-Verwahrstellen) zuzugreifen.
Umgekehrt müssen Dateninhaber ihre Daten öffnen und sie Datennutzern in einem maschinenlesbaren Datenstandard zur Verfügung stellen, um für ihre Kunden auf Basis dieser Daten Finanzdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen erbringen zu können. Im Gegensatz zur PSD2 können Dateninhaber künftig ein Entgelt für den Datenabruf verlangen. Finanzdienstleister müssen nach Inkrafttreten der Verordnung innerhalb von 18 Monaten einem Scheme beitreten.
Das Whitepaper zum FiDA-Scheme-Vorschlag finden Sie hier – für den Download des Whitepapers ist am Seitenende die Abgabe der Kontaktdaten erforderlich.aj
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https://itfm.link/213178
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