SPARKASSEN-APP14. September 2016

Kostenloses Yomo-Konto zulässig: Bundeskartellamt gibt grünes Licht für die Sparkassen-App

Yomo
Yomo

Die Haspa (Hamburg) und die Sparkassen Berlin, München, Bremen, Köln-Bonn, Esslingen-Nürtingen, Paderborn-Detmold planen Yomo („Your Money“) – eine Smartphone-App, die n26 (ehem. number26) Konkurrenz machen soll (wir berichteten). Dass bei einem solchen Großprojekt die Wettbewerbshüter auf den Plan treten, ist nicht ungewöhnlich – in diesem Fall sogar positiv: denn das Bundes­kar­tell­amt hat nun entschieden, dass das Vorhaben sogar gut für den Markt sei und den Wettbewerb – wenn überhaupt – nur geringfügig beschränke.

Bundeskartellamt
Bundeskartellamt

Die Sparkassen haben uns vorab über ihre Pläne informiert. In der uns vorgelegten Ausgestaltung haben wir keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die Zusammenarbeit der Sparkassen ermöglicht es insbesondere auch kleineren Instituten, ein eigenes App-basiertes Girokonto anzubieten und junge Kunden anzusprechen. Dadurch dürfte der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten eher belebt werden.“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Zur Begründung veröffentlichte das Amt folgende Meldung:

Über die App wird der Kunde die Möglichkeit haben, unter den teilnehmenden Sparkassen ein kontoführendes Institut auszuwählen. Das Angebot soll die grundlegenden Funktionen eines normalen Girokontos bieten, u.a. soll der Kunde auch eine übliche Girocard zum Geldabheben und Bezahlen erhalten. In dieser Version soll das Konto kostenlos sein. Sollte der Kunde weitere Dienstleistungen wünschen, etwa eine Kreditkarte oder einen Dispositionskredit, werden die teilnehmenden Sparkassen die Konditionen hierfür unabhängig voneinander selbst festlegen.

Mit einem Angebot, das sich an Kunden innerhalb Deutschlands unabhängig von seinem Wohnort wendet, stehen die teilnehmenden Sparkassen im Wettbewerb zueinander. Die gemeinsame Vereinbarung der Sparkassen darüber, die Basisversion des App-Kontos kostenlos anzubieten, könnte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellen.

Im Rahmen seines Aufgreifermessens hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen die teilnehmenden Sparkassen einzuleiten. Das gemeinsame Vorgehen der Sparkassen erscheint in diesem Fall gerechtfertigt, da so insbesondere auch kleinere Institute die Möglichkeit haben, über die App Neukunden zu gewinnen.

Darüber hinaus erscheint es in dem derzeitigen Marktumfeld unumgänglich, die Basisversion eines App-Kontos kostenfrei anzubieten, so dass die Vereinbarung – wenn überhaupt – den Wettbewerb nur geringfügig beschränkt.”

Bundeskartellamt stärkt mit der Entscheidung den Erhalt des Regionalprinzips

Diese Einordnung bedeutet auch, dass das Bundeskartellamt kein Problem in der Yomo-App sieht, wenn das Regionalprinzip der Sparkassen erhalten bleibt. Das dürfte insbesondere bei den Instituten gut ankommen, die so keinen hauseigenen, übergeordneter Konkurrenten fürchten müssen, sondern sich nun gemeinsam mit Yomo gegen die FinTech-Herausforderer positionieren können.aj

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