ARCHIV15. Februar 2024

MaRisk Novelle 8 kommt: Mit Schwerpunkt BRT5 – Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

MaRisk Novelle 8
Dall.e3

Die BaFin hat den Entwurf der 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hier zur Konsultation gestellt. Dieser Schritt erfolgt in Reaktion auf neue Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht, die seit Ende 2023 in Kraft sind.

Die BaFin sieht die Finanzbranche vor neuen Herausforderungen: So hat sie nun die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken, kurz MaRisk, zur Konsultation vorgelegt. Hintergrund seien die jüngsten Leitlinien der EBA, die seit dem letzten Quartal 2023 gelten. Mit dieser Aktualisierung will die BaFin, dass die Risiko­management­praktiken der Kreditinstitute weiter geschärft werden, insbesondere im Hinblick auf Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken.

Neuer Abschnitt BRT 5

Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Einführung des neuen Abschnitts BTR 5, der sich speziell den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen für Kreditspreadrisiken widmet. Erstmals definiere die BaFin Kriterien, anhand derer bewertet wird, wie Banken mit solchen Risiken im Anlagebuch umgehen. Kreditspreadrisiken entstehen, wenn sich der Risikoaufschlag von Finanzinstrumenten aufgrund von veränderten Bonitätserwartungen der Marktteilnehmer erhöht. Die Institute seien nun angehalten, durch präzises Risikomanagement diese Risiken effektiv zu steuern.

Des Weiteren werden im Entwurf Ergänzungen zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vorgenommen, um die EBA-Leitlinien vollumfänglich zu integrieren. Hierbei geht es sowohl um kurzfristige Auswirkungen dieser Risiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung als auch um langfristige Folgen für die Vermögenssituation der Banken. Der Großteil dieser Anforderungen ist im Abschnitt BTR 2.3 zu finden.

Die Konsultationsphase für die Novelle der MaRisk läuft bis zum 14. März 2024. Während dieser Zeit sind die Verbände der Kreditwirtschaft sowie einzelne Institute aufgerufen, ihre schriftlichen Stellungnahmen bei der BaFin einzureichen. Die finale Version der MaRisk-Novelle soll nach Abschluss des Konsultationsverfahrens im April 2024 veröffentlicht werden. Mit diesen Änderungen bekräftigt die BaFin ihr Engagement für ein robustes und zukunftsfähiges Risikomanagement im deutschen Bankensektor.

Den Entwurf zur Novelle 8 der MaRisk finden Sie hier.

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