PRODUKTE20. März 2020

IT-Flexibilisierung: MiFID II und FinVermV-konformes Taping im Home-Office

MiFID II und FinVermV konformes Taping im Home-Office
MIFID Recorder

Das Home-Office gewinnt derzeit enorm an Bedeutung – auch Arbeitgeber, für die dieses Modell bislang keine Option war, geben ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten und den Geschäftsbetrieb ökonomisch aufrechtzuerhalten. Doch beim MiFID II und FinVermV-konformes Taping existiert eine Lücke, die die MiFID-Recorder GmbH schließen will.

Für Bank- und Finanzberater ist es schwierig, die Tätigkeit ins Home-Office zu verlagern: Persönliche Beratungstermine funktionieren nicht, der Publikumsverkehr wird eingestellt und so gewinnt die telefonische Beratung von Kunden an Bedeutung. Doch die hat einen Schwachpunkt: im Home-Office arbeitende Bank- und Finanzberater müssen die vorhandene Telefoninfrastruktur oder das genutzte Mobiltelefon rechtssicher und entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben nutzen. Denn alle Banken, Haftungsdächer sowie Vermögensverwalter bzw. deren Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre telefonischen Beratungsgespräche aufzuzeichnen und rechtssicher zu speichern. Dies gilt gemäß MiFID II Richtlinie seit 2018 für alle Vermittler, die für ein Haus mit BAFiN Lizenz nach §32 KWG tätig sind. Ab 1. August dieses Jahres sind gemäß FinVermV zusätzlich auch noch die sogenannten 34f Vermittler zum Taping verpflichtet.

MiFID-Recorder als Taping-Lösung

Die Herausforderung besteht nun darin, den Mitarbeitern im Home-Office unmittelbar eine Lösung anzubieten, um die Beratungsgespräche rechtskonform aufzuzeichnen. Das muss unabhängig vom verwendeten Telefon und ohne die Anschaffung oder Installation zusätzlicher Komponenten möglich sein.

Diese Voraussetzungen erfülle der MiFID-Recorder (Website) und eignet sich somit ideal für die rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen gemäß MiFID II und FinVermV im Home-Office.

Ein großer Vorteil bestünde darin, dass der MiFID-Recorder unmittelbar zur Verfügung steht und auch große Organisationen problemlos und ohne Vorlaufzeit damit ausgestattet werden könnten. Ein aktueller Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers attestiere dem System uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität. Somit kann eine im Zweifel zeitaufwändige Überprüfung des Prozesses im Hinblick auf die Einhaltung der relevanten Vorschriften durch den Kunden entfallen und das Taping kann sehr schnell, absolut rechtssicher und DSGVO-konform in Betrieb genommen werden.

Der MiFID-Recorder wendet sich insbesondere an Banken, Maklerpools, Haftungsdächer und Vertriebe, die ihren Vermittlern eine kostengünstige, uneingeschränkt gesetzeskonforme Lösung anbieten möchten, die flexibel und barrierefrei in den Beratungsprozess eingebunden werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei die MiFID-Recorder App, mit der das Taping und vor allem die Zuordnung der Sprachaufzeichnungen denkbar einfach möglich ist.

Thomas Jasper, Geschäftsführer MiFID-Recorder
MiFID-Recorder

Wir sind angetreten, um den Beweis zu erbringen, das professionelles Taping komplett virtuell dargestellt werden kann und jederzeit, von überall und mit jedem Telefon in gleicher Weise einfach und dennoch kompromisslos rechtssicher möglich sein muss. Das Thema Home-Office, also die Ausrichtung auf heterogene Infrastruktur, die einfache Skalierbarkeit auch für sehr große Organisationen sowie die Bereitstellung des Dienstes in kürzester Zeit hatten wir dabei von Anfang an im Fokus. So können wir dazu beitragen, dass unsere Kunden auch in diesen schwierigen Zeiten den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten können. Gerade bei Marktteilnehmern, die in der Vergangenheit die telefonische Beratung aufgrund der Aufzeichnungspflicht ganz ausgeschlossen haben, muss jetzt ein Umdenken stattfinden.“

Thomas Jasper, Geschäftsführer MiFID-Recorderaj

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