ALLGEMEIN22. August 2024

Razzia der Finanzaufsicht: BaFin beschlagnahmt deutschlandweit Krypto-Wechselautomaten

Inna_Dodor / Bigstock

Die Finanzaufsicht BaFin hat im Rahmen einer bundesweiten Razzia insgesamt 13 Krypto-Automaten sichergestellt, an denen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gehandelt wurden. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. Doch nicht an allen Orten wurden die Ermittler fündig – das ist der Grund.

An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein. Der Schwerpunkt der Razzia soll sich auf Süddeutschland bezogen haben, von München und Stuttgart ist die Rede, weitere Orte nannten die Ermittler nicht. Die Adressen hatten die Beamten offenbar nur aus dem Internet, was auch erklärt, dass angesichts offenbar veralteter Daten nicht an allen angegebenen Standorten entsprechende Geräte zu finden waren.

Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt – ohne die Mitwirkung einer hierzu berechtigten Bank – gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben. Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucher.

Das heißt allerdings nicht, dass Kryptohandel oder –tausch über den Automaten in allen Fällen strafbar ist. Bereits seit einigen Jahren gibt es nämlich, ähnlich wie auch beim Handel mit Edelmetallen, einige durch Banken betriebene und zugelassene Lösungen und Automaten, die beispielsweise in Einkaufszentren aufgestellt sind. Diese dürfen allerdings nur unter strengen Regeln betrieben werden, um Geldwäsche zu vermeiden – erforderlich ist in der Regel ab einem bestimmten (niedrigen) Betrag, dass sich Kunden ausweisen müssen.

Bargeld einzahlen, (vielleicht) Papier-Wallet erhalten

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Mit den Bitcoin-Automaten sollen unter anderem auch jene Menschen erreicht werden, die sich zwar für die digitale Währung interessieren, bisher aber an den technischen Hürden gescheitert sind. Es schreckt ab, auf Internetplattformen zu kaufen und zu verkaufen, mit einer elektronischen Geldbörse umzugehen – das ist die digitale Brieftasche, in der Kryptowährungen aufbewahrt werden – und die grundlegende Funktionsweise zu verstehen. Für manche scheint es jedoch einfach und vielleicht sogar attraktiv zu sein, einfach ein paar Scheine in einen Automaten zu stecken. Dies gilt umso mehr, als man dies tun kann, während man ohnehin einkaufen geht.

Im Falle der hier unter anderem an Kiosken aufgestellten Automaten war offenbar die Einzahlung von Bargeld möglich, die Kunden erhielten dafür wohl entsprechende Zahlenkombinationen (Papier-Wallet) im Gegenzug. Ein mehr als riskantes Geschäft, denn kein Kunde kann sofort beurteilen, ob er nicht übers Ohr gehauen wurde – und da auch der Betreiber des Automaten sämtliche damit verbundenen Daten hat (und es ja keinen irgendwie eingetragenen Nachweis über den Besitzer gibt), ist hier auch späterer Betrug noch möglich. Die Betreiber solcher Automaten lassen diese wohl nur für eine begrenzte Zeit dort stehen, bevor sie diese dem Zugriff einer möglichen Razzia entziehen und anderswo Kasse machen.

Geldwäschegrenze wurde vielfach umgangen

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Wie die BaFin berichtet, versuchen manche Betreiber der Wechselautomaten Barbeträge von mehr als 10.000 Euro anzunehmen – jene Grenze, oberhalb der im Rahmen der Geldwäscheprävention die Identität des Kunden im Rahmen des KYC festgestellt werden muss. Generell gilt dabei: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.

Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen. Gefahndet wird offenbar noch nach den Hintermännern, denn auch wenn natürlich auch die Kioskbetreiber oder die Vermieter der entsprechenden Aufstellungsorte belangt werden, steckt dahinter ein größeres System. Klar ist, dass illegal handelnde Betreiber von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt werden. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.tw

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