STRATEGIE14. April 2016

SCT Inst: Instant Payments einen Schritt weiter – öffentliche Konsultation der Rulebooks

KPMG
Sven KorschinowskiKPMG

Die pan-europäischen Instant Payments werden mit dem neuen Rulebook ein Stück greifbarer. Insgesamt bleibt jedoch noch viel Raum zur Gestaltung, insbesondere an der Kunde-Bank-Schnittstelle, an der neue, SCT Inst (SEPA Instant Credit Transfer) basierte Zahlungs­verkehrs­pro­duk­te aufsetzen können.

von Sven Korschinowski und
Sebastian Schwittay, KPMG

Am Montag hat das The European Payments Council (EPC) den ersten Draft des Rulebooks für SCT Inst veröffentlicht. Banken, Zahlungsdienstleister und weitere interessierte oder betroffene Parteien sind bis zum 10. Juli aufgerufen, diesen Entwurf zu kommentieren. Bis November 2016 soll die erste finale Version veröffentlicht werden, die dann im November 2017 in Kraft treten wird. Die Implementation Guidelines für Interbank- und Kunde-Bank-Schnittstellen wurden im Rahmen der Konsultation noch nicht veröffentlicht. Generell strebt das Rulebook jedoch für die Kunde-Bank-Schnittstelle nur „minimum conditions“ an, um den Gestaltungsspielraum (wie z.B. auch vom Bundesverband Öffentlicher Banken im März gefordert) der Banken für neue Produkte nicht unnötig weit einzuschränken.

Grundsätzliches wie das „Four Corner Model“ des SEPA Credit Transfer sowie die Festlegungen zu Entgelten wurden im neuen Rulebook beibehalten. D.h. es gilt die Gebührenteilung zwischen Zahlerbank und Empfängerbank. Die Auslösung durch einen Zahlungsauslösedienst gemäß PSD2 ist über eine Fußnote als Möglichkeit dargestellt. Hier sehen wir jedoch Potenzial, diesen Punkt im Rulebook klarer hervorzuheben und die Auswirkungen auf die beschriebenen Prozesse (insbes. in der Zahler-Bank-Kommunikation) zu detaillieren.

Nur 10 Sekunden maximale Ausführungsdauer

Sashkin/wwwebmeister/bigstock.com/ITFM
Sashkin/wwwebmeister/bigstock.com/ITFM

Wesentliche Neuerun­gen be­treffen erwar­tungs­gemäß den As­pekt der Cut-off-Zei­ten, die mit der Forde­rung der 24/7-Erreichbarkeit an al­len Kalender­ta­gen schlichtweg ent­fal­len, sowie den Beginn der Aus­führungs­frist und maximale Aus­führungs­dau­er.

Die zu Beginn auf 10 Sekun­den festgelegte an­ge­strebte, maximale Aus­führungs­dau­er beginnt allerdings erst, sobald die Bank des Zah­lers die Zahlungs­in­strukti­on für ei­ne In­stant Payment erhal­ten und ge­prüft hat (u.a. Format­prüfung und Deckungs­prüfung gegen das Zah­ler­konto). Der Beginn muss durch die Bank des Zah­lers per Timestamp (inkl. Mil­lisekun­den) in der SCT In­st Trans­akti­on dokumentiert wer­den.

Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Bank des Zahlers innerhalb der 10 Sekunden von der Bank des Empfängers eine positive Rückmeldung über die Buchung auf dem Empfängerkonto oder aber eine negative Rückmeldung von der Empfängerbank bzw. dem Interbanken-Raum (z.B. CSM = Clearing & Settlement Mechanism) erhält.

Bei negativer Rückmeldung ist der Zahler unmittelbar zu informieren. Innerhalb der 10 Sekunden erfolgen darüber hinaus die Reservierung des zu überweisenden Betrags auf dem Zahlerkonto und die Bereitstellung des Betrags auf dem Empfängerkonto zur sofortigen Verfügbarkeit. Die tatsächliche Belastung des Zahlerkontos erfolgt erst nach positiver Rückmeldung der Empfängerbank, ebenso wie die (optionale) Information des Empfängers über den Erhalt des Betrags.

Nicht mehr “Sofort”, sondern “Zeitnah”

Quelle: guynamedjames/bigstock.com / itfm
Quelle: guynamedjames/bigstock.com / itfm

Bemerkenswert ist der relativ spät im Prozess festgesetzte Fristbeginn, der der Bank des Zahlers viele Spielräume für Prüfungen (z.B. AML/Compliance) lässt. Inwiefern diese Freiheit kompatibel mit der Erwartung des Kunden an ein Instant Payments-Produkt ist, sollte jedoch kritisch im Rahmen der Konsultation und insbes. im Rahmen der Definition von auf dem Schema aufsetzenden Zahlungsverkehrsprodukten hinterfragt werden. Schließlich gilt es zu verhindern, dass Instant Payments gefühlt nicht mehr sofort, sondern zeitnah ausgeführt werden.

Klarstellung notwendig: Oder doch 20 Sekunden?

Ergänzend definiert das Rulebook eine Time-out Deadline von 20 Sekunden, nach der die Transaktion durch beteiligte Parteien (außer der Bank des Zahlers) abgelehnt werden soll. D.h. dass zum Beispiel der CSM-Betreiber nach 20 Sekunden eine negative Rückmeldung zur Transaktion liefern muss, wenn die Transaktion eigentlich positiv durch die Prüfung gelaufen und an die Empfängerbank weitergereicht wurde, von dort jedoch weder eine positive noch eine negative Rückmeldung erfolgt ist. Die Rückmeldung muss spätestens nach weiteren fünf Sekunden bei der Zahlerbank vorliegen. Laut Rulebook beginnt die 20-Sekunden-Frist mit Erhalt der SCT-Inst-Instruktion durch die Zahlerbank – vermutlich ist hier derselbe Fristbeginn gemeint, der auch für die 10-Sekunden-Frist gilt. Eine Klarstellung der Formulierung sollte im finalen Rulebook erfolgen.

Autor Sven Korschinowski

KPMG

Sven Korschinowski leitet als Partner den Bereich „Payment & Innovation Consulting“ bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG und verantwortet die Deutschland-Aktivitäten zum Thema Mobile Payment.

KPMG
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Sebastian Schwittay ist Assistant Manager der KPMG und verfügt über mehrere Jahre Erfahrung als (Lead) Business Analyst und Business Architekt in großen Transformationsprogrammen im Corebanking und Zahlungsverkehr (SEPA) bei einer internationalen Universalbank. Er ist für die technische Umsetzung von Payment-Anforderungen zuständig und Teil der Arbeitsgruppe rund um Instant Payments.

Neu im Vergleich zum SEPA Credit Transfer Schema ist die Aufnahme einer optionalen Nachforschungsanfrage („Transaction status investigation“), die es der Bank des Zahlers erlaubt, bei ausbleibender Rückmeldung zu einer ausgelösten SCT-Inst-Transaktion (frühestens 25 Sekunden) den Status dieser Transaktion entlang der Verarbeitungskette (Intermediary Bank > CSM > Empfängerbank) abzufragen. Auch die möglichen Antworten auf diese Anfrage sind im Rulebook definiert. Eine manuelle Nachforschung per Telefon und Fax bzw. über separat vereinbarte Verfahren entfällt somit weitgehend entsprechend der STP-Zielsetzung des neuen Schemas. Eine Übertragung zurück auf das SEPA Credit Transfer-Schema in Zukunft wäre denkbar, sofern sich der standardisierte Nachrichtenaustausch zum Transaktionsstatus mit SCT Inst bewährt.

Rejects und Recalls

Neben den „Rejects“ (negativen Rückmeldungen von CSM oder Empfängerbank) ermöglicht das Rulebook „Recalls” durch die Zahlerbank analog zum SEPA Credit Transfer. Abweichend vom Anspruch der Near-Real-Time-Verarbeitung und der bisher diskutierten Unwiderruflichkeit von SCT-Inst-Transaktionen sind „Recalls“ innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Ausführung einer Transaktion möglich. Die zulässigen Gründe und die definierten Prozessschritte gleichen denen im SEPA Credit Transfer-Schema, so dass hier die bestehenden Verfahren und IT-Lösungen mit geringem Anpassungsbedarf wiederverwendet werden können.

Betragslimit bei 15.000 €

Unabhängig vom Rulebook wird in einem separaten Dokument das initiale Betragslimit für SCT-Inst-Transaktionen auf 15.000 € festgelegt. Damit liegt das Limit in einer ähnlichen Größenordnung wie der, mit der auch Faster Payments in Großbritannien in 2008 gestartet ist (£10.000). Einschränkungen auf Seiten der Zahlerbanken für Einreichungen (z.B. abhängig vom Kanal oder Kunden) lässt das Rulebook ebenso zu wie abweichende Vereinbarungen (bilateral oder zwischen Gruppen von Teilnehmern) bzgl. der Höchstgrenze für Transaktionen. Es ist zu erwarten, dass nach einer Initiierungs- und Stabilisierungsphase die Limite deutlich erweitert werden – so gilt in Großbritannien inzwischen für Faster Payments ein Limit von £250.000, das aufgrund der Bank-individuellen Limite jedoch nur Geschäfts- und Firmenkunden ausreizen können.

Fazit

Grundsätzlich überrascht das neue Rulebook nicht und orientiert sich wo sinnvoll am SEPA Credit Transfer Rulebook. Mit der relativ schwach geregelten Schnittstelle zwischen Kunde und Bank lässt das EPC Freiräume, in denen die Banken attraktive neue Zahlungsprodukte definieren können. Diese Freiräume gilt es, im Rahmen der Konsultation zu bewahren, zu schärfen und letztendlich im Sinne der Kunden zu nutzen.aj

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