KURZ NOTIERT13. April 2016

SIX will die Einhaltung neuer PRIIP-Anleger­schutz­vorschriften erleichtern

pedrosek/bigstock.com
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SIX entwickelt einen neuen Service, der Finanz­unternehmen die Einhaltung der neuen Anleger­schutz­vorschriften erleichtern soll, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Emittenten und Vertriebs­stellen von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungs­anlage­produkten (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products, PRIIPs) sollen den Service nutzen können, um Dokumente für Privatanleger zu erstellen, zu pflegen und auf Abruf bereitzustellen.

Der neue SIX-Service bietet Finanzinstituten den Vorteil, alle Compliance-Verpflichtungen aus einer Hand abzudecken, denn schon am 1. Januar 2017 tritt die Verordnung über Basisinformationsblätter (Key Investor Documents, KIDs) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) in Kraft. Sie verpflichtet alle Emittenten von PRIIPs, standardisierte KIDs zu erstellen, in denen die einzelnen Produkte in einfach verständlicher Sprache beschrieben sind. Diese Dokumente sind allen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wohnhaften Privatpersonen vor dem Kauf eines PRIIP zur Verfügung zu stellen.

Automatisierter Prozess für die zentrale Banksoftware

SIX will nun diesen komplexen Prozess mit einem automatisierten benutzerfreundlichen
Komplettservice aus einer Hand vereinfachen. Emittenten von PRIIPs könnten die Dokumente fast in Echtzeit erstellen und durch Verwendung der hochwertigen Referenz- und Marktdaten von SIX sicherstellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand seien. Der Inhalt der Dokumente werde von europäischen Rechtsexperten verfasst. Sie würden sicherstellen, dass die Dokumente in allen Sprachen des EWR in einfach verständlicher Terminologie vorliegen.

Die erstellten PRIIP-KIDs werden in die zentrale Banksoftware oder die Online Handelsplattform der Bank aufgenommen. Vertriebsstellen können die Plattform von SIX nach KIDs von beliebigen Anbietern einschließlich Drittanbietern durchsuchen und sie Privatanlegern auf Anfrage zur Verfügung stellen. Alle erstellten KIDs werden bis zu zehn Jahre archiviert und ihr Abruf wird dokumentiert, um einen vollständigen Prüfpfad zu schaffen.

Phillip Lynch, Head Markets, Products & Strategy bei SIX Financial Information, erläutert: “Wir
entwickeln eine Lösung, die unseren Kunden Compliance ohne Komplikationen ermöglicht. So können sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und sicherstellen, dass ihre Kunden zufrieden sind. Unser Service soll unsere Kunden entlasten, indem die Kosten und die Komplexität bei der Einhaltung der neuen Verordnung verringert werden.”

SIX
SIX

Wir räumen [mit dem Produkt] allfällige Unsicherheiten bezüglich der Einführung neuer Prozesse aus und bieten … die Möglichkeit, von einem skalierbaren, nutzenorientierten Service für Anlegerschutz zu profitieren.”

Phillip Lynch, Head Markets, Products & Strategy
SIX Financial Information

Das Ziel der Verordnung besteht darin, einen Anlagemarkt zu schaffen, in dem Produkte leicht miteinander verglichen werden können. Banken, Vermögensverwalter, Portfoliomanager und Finanzinstitute, die PRIIPs für im EWR wohnhafte Privatanleger anbieten, sind verpflichtet, die Verordnung einzuhalten. In ihren Veröffentlichungen schätzt die Europäische Kommission, dass dieser Markt jährlich Umsätze in Höhe von bis zu 10 Billionen Euro erzielt.aj

 

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