Technischer Fehler bei Sparkassen-Lastschriften: Verwendungszweck fehle in Einzelfällen
Kundinnen und Kunden, denen eine solche Lastschrift im Online-Banking oder auf einem Kontoauszug auffalle, müssten aber nichts unternehmen, erklärte der Verband:
Die Buchungen sind in Bezug auf Zeitpunkt, Betrag und Zahlungsempfänger korrekt durchgeführt worden. Lediglich die Zuordnung der Buchung kann durch das Fehlen des Verwendungszwecks für die betroffenen Kundinnen und Kunden schwieriger sein.”
Der technische Fehler bei der Finanz Informatik als IT-Dienstleister aller 353 Sparkassen in Deutschland sei behoben, die Verwendungszwecke sollen in den kommenden Tagen nachgetragen werden. Bis dahin sollten Kundinnen und Kunden für die betroffenen Buchungen nach Möglichkeit keine Rücklastschrift veranlassen, riet der DSGV: “Die Rückgabe einer Lastschrift ohne Verwendungszweck könnte bei anderen Banken Probleme verursachen.”dpa
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