Bankenverband: Sanktionsmöglichkeiten im IT-Sicherheitsgesetz könnten sich als Störfaktor erweisen
Die beiden zentralen Regelungsinhalte „Mindestsicherheitsniveau der IT“ und „Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen“ sind in den Banken lang gelebte Praxis – insofern könnten sich die letzter Minute eingebrachten Sanktionsmöglichkeiten im IT-Sicherheitsgesetz als Störfaktor erweisen, mahnt der Bankenverband. Die Sanktionsmöglichkeiten seinen überflüssig.
Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist der richtige Schritt, um den Regulierungsrahmen an die Entwicklungen der Praxis anzupassen. Die Banken erfüllen seit langem gesetzliche und regulatorische Anforderungen an die Informationstechnik, um ihren Kunden Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik zu bieten.“
Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes
Kemmer betont: „Nur mit unseren hohen Sicherheitsstandards rechtfertigen wir auch das in uns gesetzte Vertrauen unserer Kunden.“ Dabei sei es eine stetige Herausforderung, kundenfreundliche Online-Banking-Lösungen mit steigenden Sicherheitsanforderungen zu vereinbaren, um kriminelle Angriffe zu bekämpfen. Auf diesem Feld arbeiten die Banken seit Jahren eng und vertrauensvoll mit ihren Aufsichtsorganen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank, zusammen.
Allerdings mahnt Kemmer: „Die nun in letzter Minute eingebrachten Sanktionsmöglichkeiten im IT-Sicherheitsgesetz könnten sich als Störfaktor für die Zusammenarbeit erweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Banken, die Aufsichtsbehörden bei etwaigen Angriffen auf die Sicherheitsverfahren rasch zu informieren und eng einzubinden. Da braucht es keine Sanktions- und Interventionsandrohungen.“
Ferner müsse eine Gleichbehandlung aller Sektoren und kritischen Infrastrukturen sowohl bundesweit als auch auf europäischer Ebene gewährleistet werden – Stichwort: Netzwerk-Informations-Sicherheits-Richtlinie (NISR). „Wir brauchen da gleiche Regeln und vergleichbare Kontrolle für alle, sonst drohen Wettbewerbsnachteile“, so Kemmer.[aj]
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